Beschluss:

Das Gremium beschloss, die Befreiung zuzulassen.

 

 


Bezug: 

Antrag auf isolierte Befreiung des Herrn Markus Steiger mit Eingang vom 11.07.2016.

 

Sachverhalt:

Herr Steiger plant den Bau einer Garage auf der Flur Nr. 533/4 der Gemarkung Pöttmes. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich der Ortsrandsatzung für die Flur Nrn. 533 und 533/1 der Gemarkung Pöttmes und hält die Festsetzungen nicht ein. Hinweis: Die Flur Nr. 533/4 der Gemarkung Pöttmes ist durch nachträgliches Teilen des Flurstücks 533/1 der Gemarkung Pöttmes entstanden.

 

Die Garage liegt ca. 3,0 m außerhalb der Baugrenzen. Nach Auskunft von Herrn Steiger ist die veränderte Lage erforderlich, da es aufgrund des angrenzenden Grabens bei der ursprünglichen Planung nicht möglich wäre, in die Garage zu fahren. Hierfür ist für das an sich verfahrensfreie Bauvorhaben eine Befreiung erforderlich.

 

Es gibt nur einen Nachbarn, die Unterschrift wurde erteilt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                8

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                            1

MGR Steiger gem. Art. 49 GO