Beschluss:

Das Gremium nahm dies zur Kenntnis.

 

 


Bezug: 

Antrag auf Baugenehmigung des Herrn Markus Huber mit Eingang vom 11.07.2016.

 

Sachverhalt:

Herr Huber plant die Nutzungsänderung eines ehem. Landwirtschaftlich genutzten Gebäudes in eine Wohnung auf der Flur Nr. 29/4 der Gemarkung Osterzhausen. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich der Ortsrandsatzung für das gesamte Gebiet des Ortsteils Osterzhausen.

 

Die Nachbarunterschriften sind vollständig, die erforderlichen Stellplätze sind nachgewiesen.

 

Diesem Vorhaben wurde das gemeindliche Einvernehmen als Angelegenheit der laufenden Verwaltung erteilt.