Beschluss:

Das Gremium beschloss, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen unter der Auflage zu erteilen, dass nur ein Einfamilienhaus im nördlichsten Teil des Grundstücks errichtet wird und der Abstand zur kleinen Paar mindestens 10 m beträgt. Es wurde darauf hingewiesen, dass es bei dem Grundstück zu Beeinträchtigungen durch Hochwasser und wild abfließendes Niederschlagswasser kommen kann. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass einer Auffüllung des Grundstücks aus Gründen des Hochwasserschutzes nicht zugestimmt wird.

 

 


Bezug: 

Antrag auf Vorbescheid des Herrn Matthias Klingenstein mit Eingang vom 13.06.2016.

 

Sachverhalt:

Herr Klingenstein plant die Errichtung von insgesamt 3 Einfamilienhäusern auf der Flur Nr. 155 der Gemarkung Osterzhausen. Das Vorhaben liegt gemäß Flächennutzungsplan in einer Fläche mit besonderer Bedeutung für das Ortsbild. Ein kleiner Teil des Grundstücks im Norden liegt im Geltungsbereich der Ortsrandsatzung für den gesamten Ortsteil Osterzhausen.

 

Die Nachbarn wurden nicht beteiligt.

 

Die zwei südlichen geplanten Gebäude liegen eindeutig im Außenbereich und sind somit nicht zulässig. Das nördliche Gebäude liegt zumindest teilweise im Geltungsbereich der Ortsrandsatzung.

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt entwickelte sich eine kurze Diskussion, ob eine Bebauung an dieser Stelle zugelassen werden sollte, da das Grundstück in der Vergangenheit sowohl bei Hochwasser als auch bei Starkregenereignissen überflutet wurde. MGR Poisl sprach sich gegen eine Bebauung des Grundstücks aus.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                8

Nein-Stimmen:                                          1

Pers. beteiligt:                                            0

Gegenstimme: MGR Poisl