Beschluss:

Das Gremium nahm dies zur Kenntnis.

 

 


Bezug: 

Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren der Ehegatten Rainer und Nina Polster mit Eingang vom 23.06.2016.

 

Sachverhalt:

Die Ehegatten Polster planen den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf den Fluren Nr. 157/8, 1442/5 und 1443/5 der Gemarkung Pöttmes. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Pöttmes Nr. 30 „NÖRDLICH DER UNTERFELDSTRASSE“ und hält die Festsetzungen ein.

 

Das Vorhaben wurde im Rahmen des Genehmigungsfreistellungsverfahrens durch die Verwaltung bearbeitet.