Beschluss:

Das Gremium nahm dies zur Kenntnis.

 

 


Bezug: 

Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren des Herrn Franz Ottillinger mit Eingang vom 18.04.2016.

Beschluss des Bau- & Umweltausschusses vom 26.04.2016.

Schreiben F1600120 des LRA Aichach-Friedberg vom 02.06.2016.

Antrag auf Baugenehmigung des Herrn Franz Ottillinger mit Eingang vom 30.06.2016.

 

Sachverhalt:

Herr Ottillinger plant den Anbau einer Kistenwaschanlage an eine bestehende Metzgerei auf der Flur Nr. 1319/1 der Gemarkung Pöttmes. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Pöttmes Nr. 13 „SONDERGEBIET METZGEREI UND SCHLACHTEREI“ und hält die Festsetzungen ein. Die Nachbargrundstücke befinden sich entweder im Eigentum des Bauherrn oder des Marktes Pöttmes. Dieses Vorhaben wurde im Rahmen des Genehmigungsfreistellungsverfahrens am 26.04.2016 durch die Verwaltung bearbeitet.

 

Am 02.06.2016 teilte dann das LRA Aichach-Friedberg mit Schreiben F1600120 mit, dass nach Art. 58 Abs. 1 Satz 1 BayBO ein Genehmigungsfreistellungsverfahren für dieses Vorhaben nicht möglich ist, da es sich hier um einen Sonderbau handelt. Daher handelt es sich bei dem vorgelegten Vorhaben um ein baugenehmigungs­pflichtiges Bauvorhaben.

 

Nun reichte Herr Ottillinger einen Antrag auf Baugenehmigung mit unveränderten Unterlagen ein.

 

Diesem Vorhaben wurde das gemeindliche Einvernehmen als Angelegenheit der laufenden Verwaltung erteilt.

 

MGR Schrammel regte an zu prüfen, ob sich die anfallende Schmutzwassermenge durch die Kistenwaschanlage erhöht und Auswirkungen auf die Kläranlage zu erwarten sind.