Beschluss:

Das Gremium beschloss, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu versagen. Einer Abweichung von der Stellplatzsatzung wurde nicht zugestimmt. Es wurde darauf hingewiesen, dass es sich um einen Sonderbau handelt.

 

 


Bezug: 

Antrag auf Baugenehmigung des Herrn Risto Degen mit Eingang vom 27.05.2016.

 

Sachverhalt:

Herr Degen plant die Nutzungsänderung eines Getränkemarktes in eine Spielhalle auf der Flur Nr. 1427/60 der Gemarkung Pöttmes. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Pöttmes Nr. 12 „AM SCHINDERGRABEN“ und hält die Festsetzungen nicht ein.

 

Der Bebauungsplan setzt für die Fläche ein Gewerbegebiet fest. Vergnügungsstätten sind in Gewerbegebieten aber nur ausnahmsweise zulässig.

 

Die Nachbarn wurden nicht beteiligt, die erforderlichen Stellplätze sind nicht nachgewiesen, es wird eine entsprechende Abweichung von der Stellplatzsatzung beantragt.

 

Im Antrag wird davon ausgegangen, dass insgesamt 19 Stellplätze erforderlich sind. Es wird beantragt, davon abzuweichen, da diese Zahl nur durch Aufrunden entsteht. Seitens des Antragstellers werden 18 Stellplätze als ausreichend erachtet.

 

Bei der Berechnung der Stellplätze ist jedoch nicht nur die reine Spielhallenfläche von 145,83 m², sondern mindestens noch die Thekenfläche (10,58 m²) hinzuzurechnen. Zudem befinden sich im Gebäude noch ein Büro mit einer Größe von 47,76 m², Nebenräume und Flure (51,81 m²) sowie Lagerräume (177,22 m²). Für das Vorhaben sind somit mindestens 21 Stellplätze erforderlich. Die Stellplätze sind bisher auch nicht zeichnerisch dargestellt.

 

Es wird zudem darauf hingewiesen, dass es sich um eine Spielhalle mit mehr als 150 m² und somit um einen Sonderbau handelt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                9

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                            0