Beschluss:

Das Gremium beschloss, den vom Büro Brugger landschaftsarchitekten stadtplaner ökologen ausgearbeiteten Entwurf der 1. Teilaufhebung der  vorhandenen Satzung für den südwestlichen Ortsrand von Schnellmannskreuth vom 29.11.1996 in der Fassung vom 19.07.2016 zu billigen.

 

Die Verwaltung wurde beauftragt, das weitere Verfahren nach BauGB durchzuführen.

 

 


Bezug:    

Ortsrandsatzung südwestlicher Ortsrand von Schnellmannskreuth vom 29.11.1996.

Antrag von Frau Sylvia Schaff mit Eingang vom 27.05.2016.

Ergänzung zum Antrag von Frau Sylvia Schaff mit Eingang vom 30.05.2016.

Aufstellungsbeschluss des Marktgemeinderates Pöttmes vom 03.06.2016.

Entwurf des Büros brugger landschaftsarchitekten stadtplaner ökologen in der Fassung vom 19.07.2016.

 

Sachverhalt:

Frau Schaff beabsichtigt, auf der Flur Nr. 88/3 der Gemarkung Schnellmannskreuth eine Wohnbebauung zu errichten. Das Grundstück liegt teilweise in einer Wohnbaufläche und teilweise in einer Grünfläche. Des Weiteren liegt das Grundstück im Geltungsbereich einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 und 3 des Baugesetzbuches für den südwestlichen Ortsrand von Schnellmannskreuth vom 29.11.1996. In dieser Satzung ist festgesetzt, dass nur Gebäude mit Erd- und ausgebautem Dachgeschoss und einem Satteldach mit einer Mindestneigung von 42 Grad errichtet werden dürfen.

 

Das von Frau Schaff geplante 2-stöckige Wohnhaus mit einer Dachneigung von 15 Grad würde diesen Festsetzungen widersprechen. Eine Befreiung von den Festsetzungen kann hierfür nicht erteilt werden, da das geplante Vorhaben den Grundzügen der Planung widerspricht.

 

Um dieses Vorhaben dennoch verwirklichen zu können, hat der Marktgemeinderat Pöttmes in seiner Sitzung am 03.06.2016 die 1. Teilaufhebung für den betroffenen Bereich beschlossen.

 

Hierzu liegt nun die vom Büro brugger_landschaftsarchitekten_stadtplaner_ökologen ausgearbeitete Entwurf der 1. Teilaufhebung in der Fassung vom 19.07.2016 vor.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                9

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                            0