Beschluss:

Das Gremium beschloss, den Antrag abzulehnen.

 

 


Bezug: 

Antrag auf isolierte Befreiung der Ehegatten Thomas und Eva Felbier mit Eingang vom 29.04.2016.

Beschluss des Bau- & Umweltausschusses vom 31.05.2016.

 

Sachverhalt:

Die Ehegatten Felbier planen die Errichtung eines Gartenhäuschens auf der Flur Nr. 845/4 der Gemarkung Pöttmes. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Pöttmes Nr. 7 „AM ZWIEBELGARTENWEG“ und hält die Festsetzungen nicht ein.

 

Die geplante Gerätehütte soll in einer privaten Grünfläche mit Pflanzgebot errichtet werden. Der Bebauungsplan setzt hier eine Baum- und Strauchbepflanzung (Ortrandeingrünung) fest. Der Pflanzstreifen ist von jeglicher Bebauung freizuhalten.

 

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig. Der direkt angrenzende Nachbar wurde nicht beteiligt.

 

Die Zulassung der Befreiung ist nicht möglich, da dadurch die Grundzüge der Planung berührt werden. Der Antrag ist daher abzulehnen.

 

In seiner Sitzung am 31.05.2016 hat der Bau- und Umweltausschuss beschlossen, dass geprüft werden soll, ob das Nebengebäude westlich genehmigt wurde. Der Neubau dieses benachbarten Gebäudes wurde im Genehmigungsfreistellungsverfahren vorgelegt, d. h. dieser hält die Festsetzungen ein. Weitere Befreiungen liegen dem Markt Pöttmes nicht vor, es ist daher davon auszugehen, dass das Nebengebäude ohne Genehmigung errichtet wurde.

 

MGR Poisl regte an, den Nachbarn anzuschreiben oder ein Gespräch zu suchen bzgl. des dort errichteten Nebengebäudes.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                9

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                            0