Sitzung: 19.07.2016 Bau- und Umweltausschuss des Marktgemeinderates Pöttmes
c.) Feststellungsbeschluss
Das Gremium beschloss, die vom Büro brugger
andschaftsarchitekten stadplaner ökologen ausgearbeitete 28. Änderung des Flächennutzungsplanes
des Marktes Pöttmes für den Bereich von Wiesenbach in der Fassung vom
19.07.2016 festzustellen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die 28.
Änderung des Flächennutzungsplanes dem Landratsamt Aichach-Friedberg zur
Genehmigung vorzulegen.
Bezug:
Aufstellungsbeschluss des Marktgemeinderates Pöttmes vom 28.07.2015.
Billigungsbeschluss des Bau- & Umweltausschusses zur frühzeitigen
Auslegung vom 10.11.2015.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und
sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB vom
30.11.2015 bis zum 05.01.2016.
Billigungsbeschluss des Bau- & Umweltausschusses zur öffentlichen
Auslegung vom 26.04.2016 zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB vom 09.05.2016 bis
10.06.2016.
Sachverhalt:
a.) Behandlung der Anregungen
aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB vom 09.05.2016 bis
10.06.2016.
Die nachfolgende Liste gibt einen Überblick
über die eingegangenen Stellungnahmen:
Privatpersonen
Von Privatpersonen gingen keine Stellungnahmen ein.
Beschluss:
Das Gremium nahm dies zur Kenntnis.
Die nachfolgenden Behörden/Träger öffentlicher Belange haben zur
28. Änderung des Flächennutzungsplanes keine Stellungnahme
eingereicht:
Zweckverband zur Wasserversorgung
der Thierhauptener Gruppe |
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Ohne Anregungen zur 28. Änderung des Flächennutzungsplanes gingen
folgende Stellungnahmen ein:
Landratsamt Aichach-Friedberg |
Bauleitplanung |
08.06.2016 |
Landratsamt Aichach-Friedberg |
Immissionsschutz |
08.06.2016 |
Landratsamt Aichach-Friedberg |
Gesundheitsamt |
10.05.2016 |
Landratsamt Aichach-Friedberg |
Brandschutzdienststelle |
06.06.2016 |
Folgende Träger öffentlicher Belange brachten Anregungen zur 28. Änderung
des Flächennutzungsplanes vor:
Landratsamt Aichach-Friedberg |
Wasserrecht |
01.06.2016 |
Die nachfolgenden Behörden / Träger öffentlicher Belange werden auf der
Ebene des Bebauungsplanes behandelt:
Wasserwirtschaftsamt Donauwörth |
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13.05.2016 |
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|
1. Landratsamt
Aichach-Friedberg, Wasserrecht vom 01.06.2016
Im Zuge der Aufstellung des
Flächennutzungsplanes / des Bebauungsplanes wurde durch das Ing. Büro Mayr eine
Berechnung des faktischen Überschwemmungsgebietes des Wiesenbachs in dem
betreffenden Bereich durchgeführt. Die dabei ermittelte Grenze des HQ100
reicht im südlichen Bereich des Bauleitplanes in dessen Geltungsbereich hinein.
Die Baufenster befinden sich jedoch nicht mehr im vom HQ100
betroffenen Bereich. Außerdem ist in der Satzung des Bebauungsplanes
festgelegt, dass innerhalb des Überschwemmungsbereiches keine
Geländeauffüllungen vorgenommen werden dürfen.
Gemäß der fachlichen Stellungnahme des
Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth vom 13.05.2016 bestehen gegen die
Bauleitplanung somit keine wasserwirtschaftlichen Bedenken.
Eine formale Genehmigungspflicht für die
Bauleitpläne innerhalb des Überschwemmungsgebietes ist nicht gegeben, da es
sich lediglich um ein sog. faktisches Überschwemmungsgebiet handelt.
In faktischen Überschwemmungsgebieten gilt
grundsätzlich das allgemeine
Erhaltungsgebot des § 77 Satz 1 WHG, nach dem Überschwemmungsgebiete in
ihrer Funktion als Rückhaltefläche zu erhalten sind. Nachdem im Bereich des
Überschwemmungsgebietes keine Bebauung stattfindet, und auch keine Auffüllungen
getätigt werden dürfen, ist dem Erhaltungsgebot Rechnung getragen.
Der Änderung des Flächennutzungsplanes kann
daher zugestimmt werden.
Auf den Hinweis zur Information der
Bauwerber gemäß der Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth vom 13.05.2016
wird nochmal hingewiesen.
Beschlussvorschlag:
Das Gremium nahm die Zustimmung zur 28.
FNP-Änderung zur Kenntnis.
b.) Billigungsbeschluss
Das Gremium beschloss, die vom Büro brugger
landschaftsarchitekten stadplaner ökologen ausgearbeitete 28. Änderung des
Flächennutzungsplanes des Marktes Pöttmes für den Bereich von Wiesenbach in der
Fassung vom 19.07.2016 zu billigen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 0
Pers. beteiligt: 1
MGR Riedelsberger gem. Art. 49 GO
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 0
Pers. beteiligt: 1
MGR Riedelsberger gem. Art. 49 GO