c.)    Feststellungsbeschluss

Das Gremium beschloss, die vom Büro brugger andschaftsarchitekten stadplaner ökologen ausgearbeitete 28. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Pöttmes für den Bereich von Wiesenbach in der Fassung vom 19.07.2016 festzustellen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes dem Landratsamt Aichach-Friedberg zur Genehmigung vorzulegen.

 

 


Bezug:

Aufstellungsbeschluss des Marktgemeinderates Pöttmes vom 28.07.2015.

Billigungsbeschluss des Bau- & Umweltausschusses zur frühzeitigen Auslegung vom 10.11.2015.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB vom 30.11.2015 bis zum 05.01.2016.

Billigungsbeschluss des Bau- & Umweltausschusses zur öffentlichen Auslegung vom 26.04.2016 zur Beteiligung der Öffentlichkeit

Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB vom 09.05.2016 bis 10.06.2016.

 

Sachverhalt:

a.)    Behandlung der Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB vom 09.05.2016 bis 10.06.2016.

 

Die nachfolgende Liste gibt einen Überblick über die eingegangenen Stellungnahmen:

 

Privatpersonen

Von Privatpersonen gingen keine Stellungnahmen ein.

 

Beschluss:

Das Gremium nahm dies zur Kenntnis.

 

 

Die nachfolgenden Behörden/Träger öffentlicher Belange haben zur 28. Änderung des Flächennutzungsplanes keine Stellungnahme eingereicht:

Zweckverband zur Wasserversorgung der Thierhauptener Gruppe

 

 

Ohne Anregungen zur 28. Änderung des Flächennutzungsplanes gingen folgende Stellungnahmen ein:

Landratsamt Aichach-Friedberg

Bauleitplanung

08.06.2016

Landratsamt Aichach-Friedberg

Immissionsschutz

08.06.2016

Landratsamt Aichach-Friedberg

Gesundheitsamt

10.05.2016

Landratsamt Aichach-Friedberg

Brandschutzdienststelle

06.06.2016

 

Folgende Träger öffentlicher Belange brachten Anregungen zur 28. Änderung des Flächennutzungsplanes vor:

Landratsamt Aichach-Friedberg

Wasserrecht

01.06.2016

 

Die nachfolgenden Behörden / Träger öffentlicher Belange werden auf der Ebene des Bebauungsplanes behandelt:

Wasserwirtschaftsamt Donauwörth

 

13.05.2016

 

 

 

1.      Landratsamt Aichach-Friedberg, Wasserrecht vom 01.06.2016

Im Zuge der Aufstellung des Flächennutzungsplanes / des Bebauungsplanes wurde durch das Ing. Büro Mayr eine Berechnung des faktischen Überschwemmungsgebietes des Wiesenbachs in dem betreffenden Bereich durchgeführt. Die dabei ermittelte Grenze des HQ100 reicht im südlichen Bereich des Bauleitplanes in dessen Geltungsbereich hinein. Die Baufenster befinden sich jedoch nicht mehr im vom HQ100 betroffenen Bereich. Außerdem ist in der Satzung des Bebauungsplanes festgelegt, dass innerhalb des Überschwemmungsbereiches keine Geländeauffüllungen vorgenommen werden dürfen.

Gemäß der fachlichen Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth vom 13.05.2016 bestehen gegen die Bauleitplanung somit keine wasserwirtschaftlichen Bedenken.

 

Eine formale Genehmigungspflicht für die Bauleitpläne innerhalb des Überschwemmungsgebietes ist nicht gegeben, da es sich lediglich um ein sog. faktisches Überschwemmungsgebiet handelt.

In faktischen Überschwemmungsgebieten gilt grundsätzlich das allgemeine  Erhaltungsgebot des § 77 Satz 1 WHG, nach dem Überschwemmungsgebiete in ihrer Funktion als Rückhaltefläche zu erhalten sind. Nachdem im Bereich des Überschwemmungsgebietes keine Bebauung stattfindet, und auch keine Auffüllungen getätigt werden dürfen, ist dem Erhaltungsgebot Rechnung getragen.

Der Änderung des Flächennutzungsplanes kann daher zugestimmt werden.

 

Auf den Hinweis zur Information der Bauwerber gemäß der Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth vom 13.05.2016 wird nochmal hingewiesen.

 

 

Beschlussvorschlag:

Das Gremium nahm die Zustimmung zur 28. FNP-Änderung zur Kenntnis.

 

 

b.)    Billigungsbeschluss

Das Gremium beschloss, die vom Büro brugger landschaftsarchitekten stadplaner ökologen ausgearbeitete 28. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Pöttmes für den Bereich von Wiesenbach in der Fassung vom 19.07.2016 zu billigen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                8

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                            1

MGR Riedelsberger gem. Art. 49 GO

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                8

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                            1

MGR Riedelsberger gem. Art. 49 GO