Beschluss:

Das Gremium nahm dies zur Kenntnis.

 

 


Bezug: 

Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren der Ehegatten Eva-Maria und Winfried Heinhold mit Eingang vom 25.04.2016.

 

Sachverhalt:

Die Ehegatten Heinhold planen die Errichtung eines Doppelhauses mit Stellplätzen auf der Flur Nr. 1443/13 der Gemarkung Pöttmes. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Pöttmes Nr. 30 „NÖRDLICH DER UNTERFELDSTRASSE“ und hält die Festsetzungen ein.

 

Dieses Vorhaben wurde im Rahmen des Genehmigungsfreistellungsverfahrens durch die Verwaltung bearbeitet.