Beschluss:

Das Gremium beschloss, den Antrag zurückzustellen. Die Verwaltung wurde beauftragt zu prüfen, ob für das Nebengebäude westlich eine Genehmigung vorliegt.

 

 


Bezug: 

Antrag auf isolierte Befreiung der Ehegatten Thomas und Eva Felbier mit Eingang vom 29.04.2016.

 

Sachverhalt:

Die Ehegatten Felbier planen die Errichtung eines Gartenhäuschens auf der Flur Nr. 845/4 der Gemarkung Pöttmes. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Pöttmes Nr. 7 „AM ZWIEBELGARTENWEG“ und hält die Festsetzungen nicht ein.

 

Die geplante Gerätehütte soll in einer privaten Grünfläche mit Pflanzgebot errichtet werden. Der Bebauungsplan setzt hier eine Baum- und Strauchbepflanzung (Ortrandeingrünung) fest. Der Pflanzstreifen ist von jeglicher Bebauung freizuhalten.

 

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig. Der direkt angrenzende Nachbar wurde nicht beteiligt.

 

Die Zulassung der Befreiung ist nicht möglich, da dadurch die Grundzüge der Planung berührt werden. Der Antrag ist daher abzulehnen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                9

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                            0