Beschluss:

Das Gremium nahm dies zur Kenntnis.

 

 


Bezug: 

Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren des Herrn Franz Ottillinger mit Eingang vom 18.04.2016.

 

Sachverhalt:

Herr Ottillinger plant den Anbau einer Kistenwaschanlage an eine bestehende Metzgerei auf der Flur Nr. 1319/1 der Gemarkung Pöttmes. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Pöttmes Nr. 13 „SONDERGEBIET METZGEREI UND SCHLACHTEREI“ und hält die Festsetzungen ein.

 

Die Nachbargrundstücke befinden sich entweder im Eigentum des Bauherrn oder des Marktes Pöttmes.

 

Dieses Vorhaben wurde im Rahmen des Genehmigungsfreistellungsverfahrens durch die Verwaltung bearbeitet.