Beschluss:

Das Gremium beschloss, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und der Befreiung zuzustimmen.

 

 


Bezug: 

Antrag auf Baugenehmigung der Ehegatten Tobias und Stefanie Breu mit Eingang vom 18.04.2016.

 

Sachverhalt:

Die Ehegatten Breu planen den Neubau eines Zweifamilienhauses auf den Flur Nrn. 1446/5 und 1443/15 der Gemarkung Pöttmes. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Pöttmes Nr. 30 „Nördlich der Unterfeldstraße“ und hält die Festsetzungen nicht ein.

 

Die Garage liegt im Norden teilweise außerhalb der Baugrenzen. Die Antragsteller haben dieses Teilgrundstück erst nachträglich noch erworben.

 

Die erforderlichen Stellplätze sind nachgewiesen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                9

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                            0