Beschluss:

Das Gremium beschloss, der Befreiung bzgl. der Länge der Grenzbebauung zuzustimmen.

 

 


Bezug: 

Antrag auf Baugenehmigung des Herrn Gottfried Dallinger mit Eingang vom 23.02.2015.

Beschluss des Bau- und Umweltausschusses vom 10.03.2015.

Antrag auf Befreiung des Herrn Dallinger mit Eingang vom 29.03.2016.

Schreiben des LRA Aichach-Friedberg vom 14.04.2016.

 

Sachverhalt:

Herr Dallinger plant den Bau einer Freizeithütte mit Terrasse, angebauter Werkstatt, Abstellraum und Unterstand, eines offenen Unterstandes, einer Blech-Gerätehütte, eines Camping-WCs, zweier Gewächshäuser und einer umlaufenden Maschendrahteinfriedung auf den Flur Nrn. 693 bis 696 der Gemarkung Pöttmes. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Pöttmes Nr. 23 „KRAUTGÄRTEN UND MOOSBEETE“ und hält die Festsetzungen nicht ein. Die zulässige Grundfläche wird um 36,48 m² überschritten. Diese Überschreitung ist in der Liste der ausnahmefähigen Bestandsbauten aufgeführt. Die Blechgerätehütte und die Gewächshäuser entsprechen zudem nicht den Gestaltungsfestsetzungen. Die Blechgerätehütte ist ebenfalls in der Liste der ausnahmefähigen Bestandsbauten aufgeführt. Eine Eingrünung ist im Bauantrag bereits vorgesehen.

 

Dem Vorhaben wurde das gemeindliche Einvernehmen in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 10.03.2015 bereits erteilt und den Ausnahmen und Befreiungen zugestimmt.

 

Nun beantragt Herr Dallinger noch zusätzlich eine Befreiung von der Festsetzung zur Länge der Grenzbebauung von max. 8,0 m. Von dieser Festsetzung wurde schon in  mehreren anderen Fällen Befreiungen ausgesprochen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                9

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                            0