Beschluss:

Das Gremium beschloss, ergänzend zu den bisherigen Beschlüssen, auch der Ausnahme von der Gestaltung des Holzschuppens zuzustimmen.

 

 


Bezug: 

Antrag auf Baugenehmigung des Herrn Poisl Erich mit Eingang vom 13.01.2015.

Beschluss des Bau- und Umweltausschusses vom 20.01.2015.

Beschluss des Bau- und Umweltausschusses vom 21.04.2015.

 

Sachverhalt:

Herr Poisl plant die Errichtung einer Freizeithütte, eines Geräteschuppens, eines Holzschuppens, einer Terrasse, einer Gartenteichanlage und einer Einfriedung auf den Flur Nrn. 478 bis 482 der Gemarkung Pöttmes. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Pöttmes Nr. 23 „KRAUTGÄRTEN UND MOOSBEETE“ und hält die Festsetzungen nicht ein. Das Vorhaben wurde bereits in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 20.01.2015 behandelt und dabei beschlossen, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen unter der Auflage zu erteilen, dass die erforderlichen Ausgleichsflächen noch nachgewiesen werden und der Ausnahme für die Überschreitung der Grundfläche zuzustimmen. In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 21.04.2015 wurde zudem einer Befreiung von der Länge der Grenzbebauung sowie der Ausnahme für die Gestaltung des gemauerten Geräteschuppens zugestimmt.

 

Zur Sicherstellung des Brandschutzes muss nun der Holzschuppen eine Brandwand erhalten. Dies ist mit einer Holzverkleidung nicht möglich, weswegen auch hier eine Ausnahme von den Gestaltungsfestsetzungen erforderlich ist.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                8

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                            1

MGR Poisl gem Art. 49 GO