Beschluss:

Das Gremium beschloss:

1.      Der teilweisen Lage der Stellplätze an der Bgm.-Hofmann-Str. auf öffentlichen Grund wird zugestimmt.

2.      Der Ablösung von 2 Stellplätzen wird zugestimmt. Auf den Ablösebetrag wird unter der Bedingung verzichtet, dass der Antragsteller die planerisch dargestellten 6 Stellplätze an der Unterfeldstraße auf eigene Kosten herstellt.

3.      Sämtliche mit der Erstellung der Stellplätze verbundenen Kosten bzw. dem Markt Pöttmes entstehende Mehrkosten trägt der Antragsteller.

4.      Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Verträge mit dem Antragsteller abzuschließen und die detaillierte Ausführung abzusprechen.

 

 


Bezug: 

Antrag auf Ablösen von Stellplätzen des Herrn Dr. Jakub Rodecki vom 08.04.2016.

 

Sachverhalt:

Die Ehegatten Rodecki sind derzeit in der Planungsphase Ihres Einfamilienhauses mit Zahnarztpraxis auf den Flur Nrn. 1446/10, 1443/14 und 1443/16 der Gemarkung Pöttmes im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Pöttmes Nr. 30 „NÖRDLICH DER UNTERFELDSTRASSE“.

 

Wie sich nun ergeben hat, sind für die Zahnarztpraxis insgesamt 9 Stellplätze erforderlich. Herr Dr. Rodecki hat bzgl. der Lage der Stellplätze bei der Verwaltung vorgesprochen. In der aktuellen Planung war vor dem Grundstück Flur Nr. 1446/10 ein Randstreifen von 2,0 m vorgesehen. An dieser Stelle sollen insgesamt 7 Stellplätze errichtet werden. Zur Unterfeldstraße ist ein Grünstreifen von ca. 6,0 m vorhanden. An dieser Stelle sollen insgesamt 6 Stellplätze errichtet werden. Insgesamt entstehen somit 13 Stellplätze (4 mehr als erforderlich).

 

Die Stellplätze könnten komplett auf dem Baugrundstück hergestellt werden. Dies würde allerdings zu entsprechend großen Zufahrten auf den öffentlichen Grundstücken führen, die ebenfalls befestigt werden müssten. Um diese unnötigen Versiegelungen zu vermeiden und die Gestaltung der Freianlagen zu verbessern, schlägt Herr Dr. Rodecki folgendes vor und bittet um Zustimmung:

 

1.    Zur Bgm.-Hofmann-Str. sollen die Stellplätze 1,0 m auf dem Seitenstreifen zum liegen kommen. Die Zufahrt zu den Stellplätzen wird asphaltiert.

2.    Die Stellplätze zur Unterfeldstraße sollen komplett auf dem Grünstreifen liegen.

3.    Die Stellplätze stehen außerhalb der Öffnungszeiten der Praxis auch der Allgemeinheit zur Verfügung.

 

Den Stellplätzen zur Bgm.-Hofmann-Str. wurde durch Herrn Bürgermeister Schindele bereits zugestimmt. Ursprünglich war geplant, die eine Zufahrt zu asphaltieren und die restliche Fläche zu Pflastern. Dadurch, dass nun die ganze Fläche gepflastert wird, entstehen dem Markt Pöttmes keine Mehrkosten, da diese nun nur noch 1,0 m breit ist, ist sogar mit (vernachlässigbaren) Minderkosten zu rechnen.

 

Bei den Stellplätzen zur Unterfeldstraße wird von der Verwaltung im Falle der Zustimmung eine Ablösung empfohlen. Alternativ müssten die Stellplätze notariell gesichert werden.

 

Zu diesem Thema entwickelte sich eine kurze Diskusson, ob den Stellplätzen an dieser Stelle zugestimmt werden sollten.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                7

Nein-Stimmen:                                          2

Pers. beteiligt:                                            0

Gegenstimmen: MGR Golling, Poisl