Beschluss:

Das Gremium beschloss, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen unter den Auflagen zu erteilen, dass die Lage des Milchviehlaufstalles angepasst wird, so dass er innerhalb der Baugrenzen liegt und die Dacheindeckung gemäß Bebauungsplan mit naturroten Ziegeln oder Dachsteinen ausgeführt wird.

 

 


Bezug: 

Antrag auf Baugenehmigung des Herrn Michael Metsch mit Eingang vom 29.03.2016.

 

Sachverhalt:

Herr Metsch plant die Errichtung eines Milchviehlaufstalles sowie einer Güllegrube auf der Flur Nr. 76 der Gemarkung Schnellmannskreuth. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Schnellmannskreuth Nr. 2 „AUWEG“ und hält die Festsetzungen nicht ein.

 

Der geplante Milchviehlaufstall liegt im Osten um ca. 2,0 m außerhalb der Baugrenze. Zudem setzt der Bebauungsplan naturrote Dachziegel oder Dachsteine fest, geplant ist eine Stahl- oder Faserzementeindeckung.

 

Die Unterschrift des westlichen Nachbarn liegt vor. Darüber hinaus grenzt das Baugrundstück nur an öffentliche Flächen an.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                9

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                            0