Beschluss:

Das Gremium beschloss, der Befreiung unter der Auflage zuzustimmen, dass der Nachbar beteiligt wird.

 

 


Bezug: 

Antrag auf Befreiung des Herrn Hermann Pulver mit Eingang vom 18.03.2016.

 

Sachverhalt:

Herr Pulver plant die Errichtung eines Carports auf der Flur Nr. 73/3 der Gemarkung Schnellmannskreuth. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Schnellmannskreuth Nr. 2 „AUWEG“ und hält die Festsetzungen nicht ein.

 

Die geplante Garage liegt außerhalb der Baugrenzen. Die Dachneigung ist mit ca. 5° geplant, gemäß Bebauungsplan müsste die Dachneigung jedoch mindestens 17° betragen.

 

Die Nachbarn wurden nicht beteiligt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                9

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                            0