Sitzung: 26.04.2016 Bau- und Umweltausschuss des Marktgemeinderates Pöttmes
Beschluss:
Das Gremium beschloss, der Befreiung unter der Auflage zuzustimmen, dass der Nachbar beteiligt wird.
Bezug:
Antrag auf Befreiung des Herrn Hermann Pulver mit Eingang vom 18.03.2016.
Sachverhalt:
Herr Pulver plant die Errichtung eines Carports auf der Flur Nr. 73/3 der Gemarkung Schnellmannskreuth. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Schnellmannskreuth Nr. 2 „AUWEG“ und hält die Festsetzungen nicht ein.
Die geplante Garage liegt außerhalb der Baugrenzen. Die Dachneigung ist mit ca. 5° geplant, gemäß Bebauungsplan müsste die Dachneigung jedoch mindestens 17° betragen.
Die Nachbarn wurden nicht beteiligt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: 0
Pers. beteiligt: 0