Beschluss:

Das Gremium beschloss, der Befreiung zuzustimmen.

 

 


Bezug: 

Antrag auf Befreiung der Ehegatten Angela und Robert Braun mit Eingang vom 29.03.2016.

 

Sachverhalt:

Die Ehegatten Braun planen die Errichtung eines Geräteschuppens auf der Flur Nr. 1977/4 der Gemarkung Pöttmes. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Pöttmes Nr. 2 „AUGSBURGER GREPPE“ und hält die Festsetzungen nicht ein.

 

Der geplante Geräteschuppen liegt außerhalb der Baugrenzen, wofür eine Befreiung erforderlich ist.

 

Die Unterschrift des Nachbarn, an dessen Grenze angebaut werden soll, liegt vor.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                9

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                            0