Beschluss:

Das Gremium nahm dies zur Kenntnis.

 

 


Bezug: 

Antrag auf Baugenehmigung der Ehegatten Stefan und Stefanie Raich mit Eingang vom 29.03.2016.

 

Sachverhalt:

Die Ehegatten Raich planen den Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf der Flur Nr. 159/21 der Gemarkung Gundelsdorf. Das Vorhaben liegt gemäß Flächennutzungsplan in einer Wohnbaufläche.

 

Die Nachbarunterschriften sind vollständig, die erforderlichen Stellplätze sind nachgewiesen.

 

Dem Vorhaben wurde das Einvernehmen als Angelegenheit der laufenden Verwaltung erteilt.