Beschluss:

Das Gremium nahm dies zur Kenntnis.

 

 


Bezug: 

Antrag auf Baugenehmigung der Schwarz-Außenwerbung GmbH mit Eingang vom 30.03.2016.

 

Sachverhalt:

Die Schwarz Außenwerbung GmbH plant die Errichtung einer Plakatwerbetafel auf der Flur Nr. 1778/9 der Gemarkung Pöttmes. Das Vorhaben liegt gemäß Flächen­nutzungs­plan in einer gemischten Baufläche.

 

Bei diesem Vorhaben gibt es keinen Nachbar, das angrenzende Privatgrundstück befindet sich ebenfalls im Eigentum des Eigentümers des Baugrundstücks. Der zweite „Nachbar“ ist die Staatsstraße, das Staatliche Bauamt Augsburg wird im Verfahren jedoch beteiligt.

 

Diesem Vorhaben wurde das gemeindliche Einvernehmen als Angelegenheit der laufenden Verwaltung erteilt.