Beschluss:

Das Gremium nahm dies zur Kenntnis.

 

 


Bezug: 

Antrag auf Vorbescheid der Ehegatten Stefan und Marina Neubauer mit Eingang vom 08.04.2016.

 

Sachverhalt:

Die Ehegatten Neubauer planen den Neubau eines Einfamilienhauses auf den Flur Nrn. 24 und 24/3 der Gemarkung Handzell. Das Vorhaben liegt gemäß Flächennutzungsplan in einer gemischten Baufläche.

 

Die Nachbarn wurden im Rahmen des Vorbescheids nicht beteiligt.

 

Diesem Vorhaben wurde das gemeindliche Einvernehmen als Angelegenheit der laufenden Verwaltung erteilt.