Beschluss:

Das Gremium nahm dies zur Kenntnis.

 

 


Bezug: 

Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren der Frau Tamara Gruber und des Herrn Georg Glogger mit Eingang vom 01.04.2016.

 

Sachverhalt:

Frau Gruber und Herr Glogger planen den Neubau eines Einfamilienhauses auf den Flur Nrn. 1446/8 und 1443/18 der Gemarkung Pöttmes. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Pöttmes Nr. 30 „NÖRDLICH DER UNTERFELDSTRASSE“ und hält die Festsetzungen ein.

 

Dieses Vorhaben wurde im Rahmen des Genehmigungsfreistellungsverfahrens durch die Verwaltung bearbeitet.