Sitzung: 26.04.2016 Bau- und Umweltausschuss des Marktgemeinderates Pöttmes
c) Satzungsbeschluss
Das Gremium beschließt, aufgrund des § 2
Abs. 1 Satz 1, des § 10 des Baugesetzbuches
– BauGB- in der Fassung vom
des Art. 4 BayNatSchG folgenden
Bebauungsplan
Pöttmes Nr. 30 „NÖRDLICH DER UNTERFELDSTRASSE“, 1. Änderung
in der Fassung vom 26.04.2016 als Satzung.
Die vom Büro
brugger_landschaftsarchitekten_stadtplaner_ökologen aus Aichach ausgearbeitete
1. Änderung des Bebauungsplans Pöttmes Nr. 30 „NÖRDLICH DER UNTERFELDSTRASSE“
in der Fassung vom 26.04.2016 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Bezug:
Aufstellungsbeschluss
des Marktgemeinderates Pöttmes vom 23.02.2016.
Entwurf des Büros
brugger_landschaftsarchitekten_stadtplaner_ökologen aus Aichach in der Fassung
vom 23.02.2016.
Billigungsbeschluss
des Marktgemeinderates Pöttmes vom 23.02.2016.
1. öffentliche
Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange im Zeitraum vom 07.03.2016 bis zum 08.04.2016.
Entwurf des Büros
brugger_landschaftsarchitekten_stadtplaner_ökologen aus Aichach in der Fassung
vom 26.04.2016.
Sachverhalt:
a) Behandlung der Einwendungen und Anregungen
im Zuge der 1. öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und
sonstiger Träger öffentlicher Belange
Für die Aufstellung der 1. Änderung des
Bebauungsplanes Pöttmes Nr. 30 „NÖRDLICH DER UNTERFELDSTRASSE“ der
Marktgemeinde Pöttmes wurde in der Zeit vom 07.03.2016 bis einschließlich
08.04.2016 die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit
§ 13 BauGB (vereinfachtes Verfahren) und die Beteiligung der Öffentlichkeit
gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Von Bürgern wurden keine
Anregungen oder Stellungnahmen vorgebracht.
Beschluss:
Das Gremium nimmt dies zur Kenntnis.
Für
die 1. Änderung wurde ausschließlich das Landratsamt Aichach-Friedberg
als
Behörde beteiligt.
Folgende Behörden /Träger öffentlicher
Belange haben Anregungen vorgebracht:
1. Landratsamt Aichach-Friedberg, Bauleitplanung vom 08.04.2016
Mit Schreiben vom 01.03.2016 beteiligten Sie
uns zur Änderung des Bebauungsplanes Pöttmes Nr. 30 des Marktes Pöttmes. Im Rahmen dieser Beteiligung haben
wir von den Fachstellen Bauordnung und Kreisbaumeister im Landratsamt
Aichach-Friedberg eine Stellungnahme erbeten.
Diese
haben keine Einwände erhoben.
Zudem machen wir auf Folgendes aufmerksam:
Die 1. Änderung ersetzt die ursprüngliche
Fassung des Bebauungsplanes Pöttmes Nr. 30 "Nördlich der
Unterfeldstraße". Aufgrund dessen sollte der 1. Änderung auch die
Begründung der Urfassung mit dazugehörigem Umweltbericht beigefügt werden,
damit der dann gültigen Satzung eine vollständige Begründung mit Umweltbericht
beiliegen.
Weitere Anregungen und Bedenken werden nicht
erhoben.
Hinweis
der Verwaltung:
Der
Markt Pöttmes führt für den Bebauungsplan Pöttmes Nr. 30 einen
Verwaltungsakt, der sowohl die Ursprungsfassung wie auch die 1. Änderung
beinhaltet. Der Bebauungsplan weist somit immer alle dazugehörigen Unterlagen
- einschließlich sämtlicher
Untersuchungen und Gutachten - auf.
Beschluss:
Das Gremium nahm die Ausführungen zur
Kenntnis.
b) Billigungsbeschluss
Das Gremium beschloss, die vom Büro brugger
landschaftsarchitekten stadtplaner ökologen aus Aichach ausgearbeitete 1.
Änderung des Bebauungsplans Pöttmes Nr. 30 „NÖRDLICH DER UNTERFELDSTRASSE“ mit
den eingearbeiteten Änderungen vorangegangener Beschlüsse in der Fassung vom
26.04.2016 zu billigen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: 0
Pers. beteiligt: 0
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: 0
Pers. beteiligt: 0