c)      Satzungsbeschluss

Das Gremium beschließt, aufgrund des § 2 Abs. 1 Satz 1, des § 10 des Baugesetzbuches

– BauGB- in der Fassung vom 23.09.2004 (zuletzt geändert am 20.20.2015 BGBl. I S. 1722), des Art. 23 der Gemeindeordnung –GO- für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1-1-I) und

des Art. 4 BayNatSchG folgenden

 

Bebauungsplan Pöttmes Nr. 30 „NÖRDLICH DER UNTERFELDSTRASSE“, 1. Änderung

 

in der Fassung vom 26.04.2016 als Satzung.

 

Die vom Büro brugger_landschaftsarchitekten_stadtplaner_ökologen aus Aichach ausgearbeitete 1. Änderung des Bebauungsplans Pöttmes Nr. 30 „NÖRDLICH DER UNTERFELDSTRASSE“ in der Fassung vom 26.04.2016 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

 


Bezug: 

Aufstellungsbeschluss des Marktgemeinderates Pöttmes vom 23.02.2016.

Entwurf des Büros brugger_landschaftsarchitekten_stadtplaner_ökologen aus Aichach in der Fassung vom 23.02.2016.

Billigungsbeschluss des Marktgemeinderates Pöttmes vom 23.02.2016.

1. öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange im Zeitraum vom 07.03.2016 bis zum 08.04.2016.

Entwurf des Büros brugger_landschaftsarchitekten_stadtplaner_ökologen aus Aichach in der Fassung vom 26.04.2016.

Sachverhalt:

a)     Behandlung der Einwendungen und Anregungen im Zuge der 1. öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

 

Für die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Pöttmes Nr. 30 „NÖRDLICH DER UNTERFELDSTRASSE“ der Marktgemeinde Pöttmes wurde in der Zeit vom 07.03.2016 bis einschließlich 08.04.2016 die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB (vereinfachtes Verfahren) und die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

Von Bürgern wurden keine Anregungen oder Stellungnahmen vorgebracht.

 

Beschluss:

Das Gremium nimmt dies zur Kenntnis.

 

 

Für die 1. Änderung wurde ausschließlich das Landratsamt Aichach-Friedberg

als Behörde beteiligt.

 

 

Folgende Behörden /Träger öffentlicher Belange haben Anregungen vorgebracht:

 

1.      Landratsamt Aichach-Friedberg, Bauleitplanung vom 08.04.2016

Mit Schreiben vom 01.03.2016 beteiligten Sie uns zur Änderung des Bebauungsplanes Pöttmes Nr. 30 des Marktes  Pöttmes. Im Rahmen dieser Beteiligung haben wir von den Fachstellen Bauordnung und Kreisbaumeister im Landratsamt Aichach-Friedberg eine Stellungnahme erbeten.

 

Diese haben keine Einwände erhoben.

 

Zudem machen wir auf Folgendes aufmerksam:

Die 1. Änderung ersetzt die ursprüngliche Fassung des Bebauungsplanes Pöttmes Nr. 30 "Nördlich der Unterfeldstraße". Aufgrund dessen sollte der 1. Änderung auch die Begründung der Urfassung mit dazugehörigem Umweltbericht beigefügt werden, damit der dann gültigen Satzung eine vollständige Begründung mit Umweltbericht beiliegen.

Weitere Anregungen und Bedenken werden nicht erhoben.

 

Hinweis der Verwaltung:

Der  Markt Pöttmes führt für den Bebauungsplan Pöttmes Nr. 30 einen Verwaltungsakt, der sowohl die Ursprungsfassung wie auch die 1. Änderung beinhaltet. Der Bebauungsplan weist somit immer alle dazugehörigen Unterlagen -  einschließlich sämtlicher Untersuchungen und Gutachten - auf.

 

Beschluss:

Das Gremium nahm die Ausführungen zur Kenntnis.

 

 

b)     Billigungsbeschluss

Das Gremium beschloss, die vom Büro brugger landschaftsarchitekten stadtplaner ökologen aus Aichach ausgearbeitete 1. Änderung des Bebauungsplans Pöttmes Nr. 30 „NÖRDLICH DER UNTERFELDSTRASSE“ mit den eingearbeiteten Änderungen vorangegangener Beschlüsse in der Fassung vom 26.04.2016 zu billigen.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                9

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                            0

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                9

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                            0