b)    Billigungsbeschluss

Das Gremium beschloss, den Entwurf zur 28. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 26.04.2016 mit den eingearbeiteten Änderungen vorangegangener Beschlüsse zu billigen.

 

Die Verwaltung wurde beauftragt, das weitere Verfahren nach BauGB durchzuführen.

 

 


Bezug: 

Bebauungsplan Wiesenbach Nr. 1 „AM WEIHER“, 1. Änderung vom 30.01.1998.

Bebauungsplan Wiesenbach Nr. 1 „AM WEIHER“, 1. Erweiterung vom 22.01.2010.

Aktenvermerk des LRA Aichach-Friedberg vom 25.03.2015.

Antrag des Herrn Riedelsberger Johannes mit Eingang vom 07.04.2015.

Beschluss des Marktgemeinderates Pöttmes vom 09.06.2015.

Schreiben des Herrn Riedelsberger Johannes mit Eingang vom 07.07.2015.

Aufstellungsbeschluss des Marktgemeinderates Pöttmes vom 28.07.2015.

Entwurf der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplans Wiesenbach Nr. 1 „AM WEIHER“, 2. Erweiterung des Büros brugger landschaftsarchitekten stadtplaner ökologen in der Fassung in der Fassung vom 10.11.2015.

Billigungsbeschluss des Bau- und Umweltausschusses vom 10.11.2015.

Frühzeitige Bürgerbeteiligung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange im Zeitraum vom 30.11.2015 bis zum 05.01.2016.

Überprüfung der Hochwassergefährdung durch das Ing.-Büro Mayr vom 15.04.2016.

Entwurf des Büros brugger_landschaftsarchitekten in der Fassung vom 26.04.2016.

 

Sachverhalt:

Der Marktgemeinderat Pöttmes hat in seiner Sitzung am 10.11.2015 die Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen und am 10.11.2015 den Vorentwurf zur 28. Änderung gebilligt.

 

Über die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Pöttmes wurden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange in der Zeit vom 30.11.2015 bis 05.01.2016 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB unterrichtet. Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte parallel.

 

Die eingegangenen Anregungen werden in diesem Beschluss behandelt.

 

 

a.)   Behandlung der Anregungen:

Die nachfolgende Liste gibt einen Überblick über die eingegangenen Stellungnahmen:

 

Privatpersonen:

Von Privatpersonen gingen keine Stellungnahmen ein.

 

Beschluss:

Das Gremium nahm dies zur Kenntnis.

 

 

 

Die nachfolgenden Behörden/Träger öffentlicher Belange haben zur 28. Änderung des Flächennutzungsplanes keine Stellungnahme eingereicht:

-      Regionaler Planungsverband

-      Bund Naturschutz, Ortsgruppe Pöttmes

-      Landesbund für Vogelschutz

-      Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung

-      DSL Mobile GmbH

 

Ohne Anregungen zur 28. Änderung des Flächennutzungsplanes gingen folgende Stellungnahmen ein:

-      Regierung von Schwaben, Raumordnung u. Landesplanung

-      Landratsamt Aichach-Friedberg, Bauleitplanung

-      Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten

-      Bay. Bauernverband Augsburg

-      Lech-Elektrizitätswerke

-      Bayer. Landesamt für Denkmalpflege Thierhaupten

 

Folgende Träger öffentlicher Belange brachten Anregungen zur 28. Änderung des

Flächennutzungsplanes vor:

-      Landratsamt Aichach-Friedberg, Wasserrecht

-      Landratsamt Aichach-Friedberg, Immissionsschutz

-      Wasserwirtschaftsamt Donauwörth

 

Die nachfolgenden Behörden / Träger öffentlicher Belange werden auf der Ebene des Bebauungsplanes behandelt:

-      Landratsamt Aichach-Friedberg, Brandschutzdienststelle

-      Landratsamt Aichach-Friedberg, Gesundheitsamt

-      Deutsche Telekom Technik GmbH

-      Zweckverband z. Wasserversorgung Thierhauptner Gruppe

 

 

1. Landratsamt Aichach-Friedberg, Bauleitplanung vom 04.01.2016

Aus bauleitplanerischer Sicht wird auf Folgendes hingewiesen:

 

Die Begründung sollte in Bezug auf § 1 Abs. 5 Satz 3 BauGB ergänzt werden. Die hierzu erforderlichen Ausführungen lassen sich auch nicht der Begründung zu § 1 a BauGB entnehmen. Hier sind u.a. auch Ausführungen zur Nachverdichtung bzw. Maßnahmen der Innenentwicklung in Wiesenbach notwendig.

 

Abwägung:

Im Flächennutzungsplan wird unter dem Punkt Standortwahl ausgeführt, dass die Erweiterung der Wohnbebauung nach Westen um ein Baugrundstück einen Lückenschluss herbeiführt und die Maßnahme als Nachverdichtung angesehen werden kann. Der Umweltbericht ergänzt den Sachverhalt, indem aufgrund der Kleinflächigkeit auf eine umfangreiche Analyse in Wiesenbach im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit verzichtet wird.

 

Der § 1 Abs. 5 Satz 3 BauGB - wie auch der  § 1a BauGB - regt an, die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung herbeizuführen. Dies dient einerseits der Reduzierung des Flächenverbrauches und andererseits der Wahrung und Stärkung der Ortskerne. Im konkreten Fall konzentriert sich in Wiesenbach der Ortskern auf das Dorfgebiet entlang der Baarer Straße. Diese Innerortsbereiche kennzeichnen sich durch noch vorhandene bzw. ehem. landwirtschaftlichen Hofstellen und sind insgesamt homogen und kompakt ausgeprägt. Die wenigen vorhandenen Lücken an der Baarer Straße oder auch an der Straße "Am Weiher" nördlich des Wiesenbaches stehen für eine bauliche Entwicklung derzeit nicht zur Verfügung. Die Potentiale einer weiteren Innenentwicklung sind in Wiesenbach durch die Prägung mit landwirtschaftlichen Hofstellen deutlich eingeschränkt und zudem immer auch abhängig von den Grundstückseigentümern. Der Markt Pöttmes hat auf diese Potentiale und auch auf vorhanden Baulücken keinen Zugriff. Zur Realisierung des vorgesehenen Bauvorhabens ist die vorliegende Bauleitplanung alternativlos.

 

Beschluss:

Das Gremium beschloss, die o. g. Aspekte in die Begründung zum Flächennutzungsplan aufzunehmen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                8

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                            1

MGR Riedelsberger gem. Art. 49 GO

 

 

 

2. Landratsamt Aichach-Friedberg, Wasserrecht vom 21.12.2015

Sonstige fachliche Informationen und Empfehlungen aus der eigenen Zuständigkeit zu dem o.g. Plan, gegliedert nach Sachkomplexen, jeweils mit  Begründung und ggf. Rechtsgrundlage.

 

Gemäß der Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth vom 01.12.2015 wird darauf hingewiesen, dass in dem geplanten Bereich bei Hochwässern Überflutungen (durch den angrenzenden Wiesenbach) auftreten können.

Zur weiteren Beurteilung wird eine Berechnung der Überschwemmungsgrenzen für ein 100-jähriges Hochwasserereignis gefordert.

Erst nach Vorliegen dieser Untersuchung ist auch aus wasserrechtlicher Hinsicht eine weitere Beurteilung möglich.

 

Abwägung:

Eine Berechnung des HQ 100 für den Bereich wurde veranlasst. Das ermittelte Überschwemmungsgebiet reicht dabei an die im FNP vorgesehenen Wohnbauflächen heran. Die bisher vorgesehenen Wohnbauflächen werden so angepasst, dass sie außerhalb der HQ100-Linie zu liegen kommen.

 

FNP_5000_ALTmit HQ100.jpg

bisherige Wohnbauflächen und ermittelte HQ100

 

1551_FNP_26_04_16_FNP_5000_Neu.jpg

an das Überschwemmungsgebiet angepasste Wohnbauflächen

 

Beschluss:

Das Gremium beschloss, die Wohnbauflächen geringfügig zu reduzieren, so dass diese nicht mehr im Überschwemmungsbereich zu liegen kommen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                8

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                            1

MGR Riedelsberger gem. Art. 49 GO

 

 

 

3. Landratsamt Aichach-Friedberg, Immissionsschutz vom 04.01.2016

Eine abschließende Stellungnahme zur 28. Änderung des Flächennutzungsplanes ist derzeit nicht möglich. Die Darstellung von Wohnbauflächen im Flächennutzungsplan und eine darauf aufbauende Ausweisung Allgemeiner Wohngebiete neben landwirtschaftlich genutzten Bereichen darf nicht zur Einschränkung der Entwicklungsmöglichkeiten benachbarter Hofstellen führen. Im Rahmen der Stellungnahme als Träger öffentlicher Belange (zweite Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 1) wurde mitgeteilt, dass zur immissionsschutzfachlichen Prüfung des Bebauungsplanes noch ergänzende Angaben zu den Tierhaltungen (Tierart, Anzahl der Tierplätze) auf den landwirtschaftlichen Hofstellen entlang der Baarer Straße notwendig sind. Erst wenn diese Vorliegen, kann die weitere fachtechnische Beurteilung der geplanten 28. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgen.

 

Rechtsgrundlagen: VDI Richtlinie 3894

 

Abwägung:

In der Nachbarschaft der vorgesehenen Wohnbaufläche und darüber hinaus liegt keine landwirtschaftliche Tierhaltung mehr vor (Fl-Nrn. 12/1, 17, 20, 21, 23 und 243). In einem Abstand von mind. 150 m in Richtung Südwesten und 180 m nach Südosten befinden sich entlang der Baarer Straße keine tierhaltenden landwirtschaftliche Betrieb mehr.

Der nächstgelegene Rinderstall besteht auf dem Flurstück 7. Dort werden 60 Milchkühe und 50 Jungtiere gehalten. Der Abstand zum künftigen Wohngebäude beträgt mind. 220 m. Das Wohnhaus auf dem nördlich gelegenen Flurstück 242/3 befindet sich dabei schon näher an dem Stallgebäude. Die Ausdehnung der Wohnbaufläche um ein Baugrundstück hat deshalb weder nachteilige Einwirkungen auf das Baugrundstück selbst zur Folge, noch werden damit landwirtschaftliche Betriebe in ihren Entwicklungsmöglichkeiten eingeschränkt.

Darüber hinaus müssen auch landwirtschaftliche Betriebe bei einer eventuellen Erweiterung Rücksicht auf die Umgebung wahren und emissionsmindernde Maßnahmen nach dem Stand der Technik berücksichtigen.

 

Beschluss:

Das Gremium nahm die Ausführungen zur Kenntnis.

 

 

4. Wasserwirtschaftsamt Donauwörth vom 01.12.2015

1 Sachverhalt

Das Planungsgebiet umfasst ca. 0,36 ha.

Als Art der baulichen Nutzung ist ein Allgemeines Wohngebiet vorgesehen.

Das Baugebiet ist nicht bebaut.

Nachfolgend wird dazu gemäß § 4 Abs. 1 BauGB als Träger öffentlicher Belange aus wasserwirtschaftlicher Sicht Stellung genommen. Andere Fachfragen, wie z. B. hygienische Belange, Bebaubarkeit, Baugrund- und Bodenverhältnisse, werden in dieser Stellungnahme nicht behandelt.

 

2 Wasserwirtschaftliche Würdigung

2.1 Oberirdische Gewässer

2.1.1 Hochwasser

Ein amtlich festgesetztes Überschwemmungsgebiet existiert im Planungsgebiet nicht, ebenso liegen dem Wasserwirtschaftsamt keine Daten zum Überschwemmungsgebiet vor. Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass bei Hochwässern Überflutungen auftreten können.

 

Da eine Überflutung des Baugebietes bei Hochwasserführung nicht auszuschließen ist, sind die Überschwemmungsgrenzen für ein 100-jähriges Hochwasserereignis zu ermitteln. Erst nach Vorliegen dieser Untersuchung sind Aussagen zur Hochwassersicherheit des geplanten Baugebietes möglich und kann die Vereinbarkeit der Planung mit der öffentlichen Sicherheit geprüft werden.

 

2.2 Sonstige Hinweise

Über die Hochwassergefahr hinaus sind wasserwirtschaftliche Belange ausreichend berücksichtigt.

 

3 Zusammenfassung

Zu dem Entwurf des Bauleitplanes bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht Bedenken. Den Bedenken kann von Seiten der Kommune abgeholfen werden, wenn unsere Hinweise werden.

 

Für entsprechende Beratung zu allen wasserwirtschaftlichen Fachfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

 

Abwägung:

Eine Berechnung des HQ 100 für den Bereich wurde veranlasst. Das ermittelte Überschwemmungsgebiet reicht dabei an die im FNP vorgesehenen Wohnbauflächen heran. Die bisher vorgesehenen Wohnbauflächen werden so angepasst, dass sie außerhalb der HQ100-Linie zu liegen kommen.

 

FNP_5000_ALTmit HQ100.jpg

bisherige Wohnbauflächen und ermittelte HQ100

 

1551_FNP_26_04_16_FNP_5000_Neu.jpg

an das Überschwemmungsgebiet angepasste Wohnbauflächen

 

Beschluss:

Das Gremium beschloss, die Wohnbauflächen geringfügig zu reduzieren, so dass diese nicht mehr im Überschwemmungsbereich zu liegen kommen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                8

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                            1

MGR Riedelsberger gem. Art. 49 GO

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                8

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                            1

MGR Riedelsberger gem. Art. 49 GO