Sitzung: 26.04.2016 Bau- und Umweltausschuss des Marktgemeinderates Pöttmes
b) Billigungsbeschluss
Das
Gremium beschloss, den Entwurf zur 28. Änderung des Flächennutzungsplanes in
der Fassung vom 26.04.2016 mit den eingearbeiteten Änderungen vorangegangener
Beschlüsse zu billigen.
Die
Verwaltung wurde beauftragt, das weitere Verfahren nach BauGB durchzuführen.
Bezug:
Bebauungsplan Wiesenbach Nr. 1 „AM WEIHER“, 1. Änderung vom 30.01.1998.
Bebauungsplan Wiesenbach Nr. 1 „AM WEIHER“, 1. Erweiterung vom 22.01.2010.
Aktenvermerk des LRA Aichach-Friedberg vom 25.03.2015.
Antrag des Herrn Riedelsberger Johannes mit Eingang vom 07.04.2015.
Beschluss des Marktgemeinderates Pöttmes vom 09.06.2015.
Schreiben des Herrn Riedelsberger Johannes mit Eingang vom 07.07.2015.
Aufstellungsbeschluss des Marktgemeinderates Pöttmes vom 28.07.2015.
Entwurf der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplans Wiesenbach Nr. 1 „AM WEIHER“, 2. Erweiterung des Büros brugger landschaftsarchitekten stadtplaner ökologen in der Fassung in der Fassung vom 10.11.2015.
Billigungsbeschluss des Bau- und
Umweltausschusses vom 10.11.2015.
Frühzeitige
Bürgerbeteiligung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange im Zeitraum vom 30.11.2015 bis zum 05.01.2016.
Überprüfung der Hochwassergefährdung durch das
Ing.-Büro Mayr vom 15.04.2016.
Entwurf des Büros
brugger_landschaftsarchitekten in der Fassung vom 26.04.2016.
Sachverhalt:
Der Marktgemeinderat Pöttmes hat in seiner Sitzung am 10.11.2015 die
Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen und am 10.11.2015 den Vorentwurf
zur 28. Änderung gebilligt.
Über die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Pöttmes
wurden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange in der Zeit vom
30.11.2015 bis 05.01.2016 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB unterrichtet. Die Beteiligung
der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte parallel.
Die eingegangenen Anregungen werden in diesem Beschluss behandelt.
a.) Behandlung der Anregungen:
Die
nachfolgende Liste gibt einen Überblick über die eingegangenen Stellungnahmen:
Privatpersonen:
Von
Privatpersonen gingen keine Stellungnahmen ein.
Beschluss:
Das
Gremium nahm dies zur Kenntnis.
Die
nachfolgenden Behörden/Träger öffentlicher Belange haben zur 28. Änderung
des Flächennutzungsplanes keine Stellungnahme eingereicht:
- Regionaler Planungsverband
- Bund Naturschutz, Ortsgruppe
Pöttmes
- Landesbund für Vogelschutz
- Amt für
Digitalisierung, Breitband und Vermessung
- DSL Mobile GmbH
Ohne
Anregungen zur 28. Änderung des Flächennutzungsplanes gingen folgende
Stellungnahmen ein:
- Regierung von
Schwaben, Raumordnung u. Landesplanung
- Landratsamt
Aichach-Friedberg, Bauleitplanung
- Amt für Ernährung
Landwirtschaft und Forsten
- Bay. Bauernverband
Augsburg
- Lech-Elektrizitätswerke
- Bayer. Landesamt
für Denkmalpflege Thierhaupten
Folgende
Träger öffentlicher Belange brachten Anregungen zur 28. Änderung des
Flächennutzungsplanes
vor:
- Landratsamt
Aichach-Friedberg, Wasserrecht
- Landratsamt
Aichach-Friedberg, Immissionsschutz
- Wasserwirtschaftsamt
Donauwörth
Die
nachfolgenden Behörden / Träger öffentlicher Belange werden auf der Ebene des
Bebauungsplanes behandelt:
- Landratsamt Aichach-Friedberg,
Brandschutzdienststelle
- Landratsamt
Aichach-Friedberg, Gesundheitsamt
- Deutsche Telekom Technik GmbH
- Zweckverband z.
Wasserversorgung Thierhauptner Gruppe
1.
Landratsamt Aichach-Friedberg, Bauleitplanung vom 04.01.2016
Aus bauleitplanerischer Sicht wird auf
Folgendes hingewiesen:
Die Begründung sollte in Bezug auf § 1 Abs.
5 Satz 3 BauGB ergänzt werden. Die hierzu erforderlichen Ausführungen lassen
sich auch nicht der Begründung zu § 1 a BauGB entnehmen. Hier sind u.a. auch
Ausführungen zur Nachverdichtung bzw. Maßnahmen der Innenentwicklung in
Wiesenbach notwendig.
Abwägung:
Im
Flächennutzungsplan wird unter dem Punkt Standortwahl ausgeführt, dass die
Erweiterung der Wohnbebauung nach Westen um ein Baugrundstück einen
Lückenschluss herbeiführt und die Maßnahme als Nachverdichtung angesehen werden
kann. Der Umweltbericht ergänzt den Sachverhalt, indem aufgrund der
Kleinflächigkeit auf eine umfangreiche Analyse in Wiesenbach im Hinblick auf
die Verhältnismäßigkeit verzichtet wird.
Der
§ 1 Abs. 5 Satz 3 BauGB - wie auch der §
1a BauGB - regt an, die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen
der Innenentwicklung herbeizuführen. Dies dient einerseits der Reduzierung des
Flächenverbrauches und andererseits der Wahrung und Stärkung der Ortskerne. Im
konkreten Fall konzentriert sich in Wiesenbach der Ortskern auf das Dorfgebiet
entlang der Baarer Straße. Diese Innerortsbereiche kennzeichnen sich durch noch
vorhandene bzw. ehem. landwirtschaftlichen Hofstellen und sind insgesamt homogen
und kompakt ausgeprägt. Die wenigen vorhandenen Lücken an der Baarer Straße
oder auch an der Straße "Am Weiher" nördlich des Wiesenbaches stehen
für eine bauliche Entwicklung derzeit nicht zur Verfügung. Die Potentiale einer
weiteren Innenentwicklung sind in Wiesenbach durch die Prägung mit
landwirtschaftlichen Hofstellen deutlich eingeschränkt und zudem immer auch
abhängig von den Grundstückseigentümern. Der Markt Pöttmes hat auf diese
Potentiale und auch auf vorhanden Baulücken keinen Zugriff. Zur Realisierung
des vorgesehenen Bauvorhabens ist die vorliegende Bauleitplanung alternativlos.
Beschluss:
Das
Gremium beschloss, die o. g. Aspekte in die Begründung zum Flächennutzungsplan
aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 0
Pers. beteiligt: 1
MGR Riedelsberger gem. Art. 49 GO
2.
Landratsamt Aichach-Friedberg, Wasserrecht vom 21.12.2015
Sonstige
fachliche Informationen und Empfehlungen aus der eigenen Zuständigkeit zu dem
o.g. Plan, gegliedert nach Sachkomplexen, jeweils mit Begründung und ggf. Rechtsgrundlage.
Gemäß
der Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth vom 01.12.2015 wird
darauf hingewiesen, dass in dem geplanten Bereich bei Hochwässern Überflutungen
(durch den angrenzenden Wiesenbach) auftreten können.
Zur
weiteren Beurteilung wird eine Berechnung der Überschwemmungsgrenzen für ein
100-jähriges Hochwasserereignis gefordert.
Erst
nach Vorliegen dieser Untersuchung ist auch aus wasserrechtlicher
Hinsicht eine weitere Beurteilung möglich.
Abwägung:
Eine
Berechnung des HQ 100 für den Bereich wurde veranlasst. Das ermittelte
Überschwemmungsgebiet reicht dabei an die im FNP vorgesehenen Wohnbauflächen
heran. Die bisher vorgesehenen Wohnbauflächen werden so angepasst, dass sie
außerhalb der HQ100-Linie zu liegen kommen.
bisherige
Wohnbauflächen und ermittelte HQ100
an
das Überschwemmungsgebiet angepasste Wohnbauflächen
Beschluss:
Das Gremium beschloss, die Wohnbauflächen
geringfügig zu reduzieren, so dass diese nicht mehr im Überschwemmungsbereich
zu liegen kommen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 0
Pers. beteiligt: 1
MGR Riedelsberger gem. Art. 49 GO
3.
Landratsamt Aichach-Friedberg, Immissionsschutz vom 04.01.2016
Eine
abschließende Stellungnahme zur 28. Änderung des Flächennutzungsplanes ist
derzeit nicht möglich. Die Darstellung von Wohnbauflächen im
Flächennutzungsplan und eine darauf aufbauende Ausweisung Allgemeiner
Wohngebiete neben landwirtschaftlich genutzten Bereichen darf nicht zur
Einschränkung der Entwicklungsmöglichkeiten benachbarter Hofstellen führen. Im
Rahmen der Stellungnahme als Träger öffentlicher Belange (zweite Erweiterung
des Bebauungsplanes Nr. 1) wurde mitgeteilt, dass zur
immissionsschutzfachlichen Prüfung des Bebauungsplanes noch ergänzende Angaben
zu den Tierhaltungen (Tierart, Anzahl der Tierplätze) auf den
landwirtschaftlichen Hofstellen entlang der Baarer Straße notwendig sind. Erst
wenn diese Vorliegen, kann die weitere fachtechnische Beurteilung der geplanten
28. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgen.
Rechtsgrundlagen:
VDI Richtlinie 3894
Abwägung:
In
der Nachbarschaft der vorgesehenen Wohnbaufläche und darüber hinaus liegt keine
landwirtschaftliche Tierhaltung mehr vor (Fl-Nrn. 12/1, 17, 20, 21, 23 und
243). In einem Abstand von mind. 150 m in Richtung Südwesten und 180 m nach
Südosten befinden sich entlang der Baarer Straße keine tierhaltenden
landwirtschaftliche Betrieb mehr.
Der
nächstgelegene Rinderstall besteht auf dem Flurstück 7. Dort werden 60
Milchkühe und 50 Jungtiere gehalten. Der Abstand zum künftigen Wohngebäude
beträgt mind. 220 m. Das Wohnhaus auf dem nördlich gelegenen Flurstück 242/3
befindet sich dabei schon näher an dem Stallgebäude. Die Ausdehnung der
Wohnbaufläche um ein Baugrundstück hat deshalb weder nachteilige
Einwirkungen auf das Baugrundstück selbst zur Folge, noch werden damit
landwirtschaftliche Betriebe in ihren Entwicklungsmöglichkeiten eingeschränkt.
Darüber
hinaus müssen auch landwirtschaftliche Betriebe bei einer eventuellen
Erweiterung Rücksicht auf die Umgebung wahren und emissionsmindernde Maßnahmen
nach dem Stand der Technik berücksichtigen.
Beschluss:
Das
Gremium nahm die Ausführungen zur Kenntnis.
4.
Wasserwirtschaftsamt Donauwörth vom 01.12.2015
1 Sachverhalt
Das
Planungsgebiet umfasst ca. 0,36 ha.
Als
Art der baulichen Nutzung ist ein Allgemeines Wohngebiet vorgesehen.
Das
Baugebiet ist nicht bebaut.
Nachfolgend
wird dazu gemäß § 4 Abs. 1 BauGB als Träger öffentlicher Belange aus
wasserwirtschaftlicher Sicht Stellung genommen. Andere Fachfragen, wie z. B.
hygienische Belange, Bebaubarkeit, Baugrund- und Bodenverhältnisse, werden in
dieser Stellungnahme nicht behandelt.
2 Wasserwirtschaftliche
Würdigung
2.1
Oberirdische Gewässer
2.1.1
Hochwasser
Ein
amtlich festgesetztes Überschwemmungsgebiet existiert im Planungsgebiet nicht,
ebenso liegen dem Wasserwirtschaftsamt keine Daten zum Überschwemmungsgebiet
vor. Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass bei Hochwässern Überflutungen
auftreten können.
Da
eine Überflutung des Baugebietes bei Hochwasserführung nicht auszuschließen
ist, sind die Überschwemmungsgrenzen für ein 100-jähriges Hochwasserereignis zu
ermitteln. Erst nach Vorliegen dieser Untersuchung sind Aussagen zur
Hochwassersicherheit des geplanten Baugebietes möglich und kann die
Vereinbarkeit der Planung mit der öffentlichen Sicherheit geprüft werden.
2.2
Sonstige Hinweise
Über
die Hochwassergefahr hinaus sind wasserwirtschaftliche Belange ausreichend
berücksichtigt.
3 Zusammenfassung
Zu
dem Entwurf des Bauleitplanes bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht
Bedenken. Den Bedenken kann von Seiten der Kommune abgeholfen werden, wenn
unsere Hinweise werden.
Für
entsprechende Beratung zu allen wasserwirtschaftlichen Fachfragen stehen wir
gerne zur Verfügung.
Abwägung:
Eine
Berechnung des HQ 100 für den Bereich wurde veranlasst. Das ermittelte
Überschwemmungsgebiet reicht dabei an die im FNP vorgesehenen Wohnbauflächen
heran. Die bisher vorgesehenen Wohnbauflächen werden so angepasst, dass sie
außerhalb der HQ100-Linie zu liegen kommen.
bisherige
Wohnbauflächen und ermittelte HQ100
an
das Überschwemmungsgebiet angepasste Wohnbauflächen
Beschluss:
Das Gremium beschloss, die Wohnbauflächen
geringfügig zu reduzieren, so dass diese nicht mehr im Überschwemmungsbereich
zu liegen kommen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 0
Pers. beteiligt: 1
MGR Riedelsberger gem. Art. 49 GO
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 0
Pers. beteiligt: 1
MGR Riedelsberger gem. Art. 49 GO