Beschluss:

Das Gremium beschloss, einer Befreiung von der Baugrenze bis zu 10 m zuzustimmen.

 

 


Sachverhalt:

Herr Engelhart plant den Neubau eines Einfamilienhauses auf der Flur Nr. 976 der Gemarkung Handzell. Um dieses Vorhaben verwirklichen zu können, wurde für das Grundstück eine Ortsrandsatzung aufgestellt. Herr Engelhart hat auch bereits einen Bauantrag eingereicht und eine Baugenehmigung erhalten.

 

Nun hat sich herausgestellt, dass bei Realisierung dieses Hauses der Abstand zum bestehenden Gebäude recht gering ist und Herr Engelhart möchte nochmals eine Lageveränderung in Richtung Norden beantragen.

 

Herr Engelhart war anwesend und erläuterte den Sachverhalt kurz, nachdem das Gremium ihm das Wort erteilt hatte. Er bat darum, etwas weiter nach Norden bauen zu dürfen, seine Vorstellung lag bei ca. 10 m weiter.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                8

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                            0