Sachverhalt:

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte der Vorsitzende Erste Bürgermeister Schindele die Architektin Frau Brigitte Schlecht. Es wurden die folgenden Entscheidungen diskutiert:

 

1. Auswahl der Bodenbeläge.

Geplant sind derzeit Feinsteinzeug-Beläge im Treppenhaus, den Sanitärräumen, der Waschküche, der Küche mit Lager mit Nebeneingang und Linoleumbeläge in den restlichen Räumen. In den Technikräumen ist eine Epoxidharz­beschichtung geplant. Diese Vorauswahl wurde getroffen, da es sich um die kostengünstigste Möglichkeit handelt. Zur Sitzung werden die Beläge entsprechend bemustert.

 

Beschluss:

Das Gremium beschloss, die Beläge wie vorgestellt auszuwählen. Jede Einheit soll eine eigene Farbe erhalten. Das Feinsteinzeug im Treppenhaus soll im vorgestellten dunklen grau ausgeführt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                8

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                            0

 

 

2. Schwellen Balkontüren.

Die Balkontüren aus den Gruppenräumen müssen ebenfalls barrierefrei sein. Hierzu gibt es eine Schwelle mit einem Anschlag von 2 cm, was noch als barrierefrei gilt. Alternativ könnte eine ebene Schwelle ohne Anschlag verwendet werden. Nachteil dieser Schwelle ist zum einen der höhere Wartungsaufwand (Reinigung, um die Dichtigkeit zu gewährleisten, zum anderen der deutlich höhere Preis von insgesamt ca. 22.000 € brutto. Zu den zwei Lösungen werden in der Sitzung auch Muster vorgelegt.

 

Beschluss:

Das Gremium beschloss, dass die günstigere Lösung mit 2 cm Schwelle ausgeführt wird.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                8

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                            0

 

 

3. Akustikdecke

In den Aufenthaltsbereichen ist eine Akustikdecke erforderlich. Angedacht ist eine Holzlamellendecke (z.B. Lignotrend Weißtanne Economie). Diese hat vor allem im tieffrequenten Bereich Vorteile gegenüber z.B. einer Gipskartondecke, so dass weniger zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind (z.B. über Möbel). Die verschiedenen Lösungen sind in etwa preisgleich. Zur Sitzung wird ein Muster vorgelegt.

 

Beschluss:

Das Gremium beschloss, dass die Holzlamellendecke in der Sortierung „Economie“ ausgeführt wird.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                8

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                            0

 

 

 

4. Beläge für Terrassen und Balkone

Vor allem im Krippenbereich sind nur wenig Beläge zulässig. Geplant sind derzeit WPC-Dielen. Entsprechende Muster werden vorgelegt. Holzbeläge können aufgrund schlechter Erfahrungen in anderen Kindergärten nicht empfohlen werden.

 

Beschluss:

Das Gremium beschloss, bei Balkonen und Terassen WPC-Dielen in Holzoptik auszuführen

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                8

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                            0

 

 

5. Entwässerungsrinnen/-roste

Vor den barrierefreien Eingängen müssen Roste bzw. Rinnen vorgesehen werden. Im Eingangsbereich sind Roste geplant, da diese auch bei Starkregenereignissen über die höhere Sicherheit hinsichtlich des Regenwasserabflusses verfügen. Die Ausführung muss F11 aufweisen und zudem GUV konform für Kindergärten sein.

Vor den Balkon- bzw. Terrassentüren werden von der Architektin Rinnen empfohlen (Entsprechend der Flachdadchrichtlinie). Nach Ansicht der Verwaltung könnte auf diese Rinnen auch verzichtet werden. Das Wasser kann nicht auf dem Bodenbelag (sofern Dielen verwendet werden) stehen bleiben, sondern fließt ohnehin durch die Dielen auf die wasserführende Schicht ab. Zudem sind die Balkone und Terrassen (wenn auch nur wenig) überdacht. Kosten der Längsrinnen vor den Fassaden der Balkone ca. 7.000Euro.

 

Beschluss:

Das Gremium beschloss, auf die Rinnen vor den Balkontüren zu verzichten. Vor den Eingängen werden Roste entsprechend den einschägigen Vorschriften eingebaut.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                8

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                            0

 

 

6. Lampen

In der bisherigen Planung wurden LED Lampen berücksichtigt. Bei Verwendung von „konventionellen“ Leuchten ist eine Einsparung von ca. 8.000 € möglich. LED Leuchten bieten den Vorteil einer längeren Lebensdauer der Leuchtmittel sowie eines um ca. 60% niedrigeren Stromverbrauchs, was die Leuchten insgsamt wirtschaftlicher macht.

 

Beschluss:

Das Gremium beschloss, LED Leuchten einzubauen. Aus gestalterischen Gründen soll auf runde Lampen gegangen werden

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                7

Nein-Stimmen:                                          1

Pers. beteiligt:                                            0

Gegenstimme: MGR Riedelsberger

 

 

7. Warmwasserbereitung

Bei der Warmwasserbereitung werden je nach Abnahmestelle Boiler oder Durchlauferhitzer verwendet. Handwaschbecken erhalten z.B. Durchlauferhitzer, Hygienewaschbecken Boiler. Derzeit sind die reinen Handwaschbecken, d.h. im Personal- und Behinderten-WC, aber auch in den Sanitäreinheiten der Kinder nur mit Kaltwasser geplant.

 

Beschluss:

Das Gremium beschloss, bei allen Abnahmestellen mindestens einen Elektroanschluss vorzusehen, um ggf. einen Boiler oder Durchlauferhitzer nachrüsten zu können.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                8

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                            0

 

 

8. Barrierefreies WC im OG

Für das barrierefrei WC im Obergeschoss wird ein höhenverstellbares empfohlen. Somit könnten auch Kindergartenkinder, evtl. in Zukunft Hortkinder oder kleine Erwachsene dieses nutzen. Die Standardhöhe von barrierefreien WCs ist für Kinder zu hoch (kein Bodenkontakt mit den Füßen mehr). Die Sanitäranlagen der Kinder werden empfohlen auf Kinderrollimaße zu optimieren (lichte Breite von mind. 1,2m), die WCs jedoch ohne Griffe, die Kinder müssen dann vom Rolli aufs WC gehoben werden (ggf. könnte die Griffe aber auch noch nachgerüstet werden, wenn tatsächlich ein Rollstuhl-Kind den Kindergarten besuchen sollte).

 

Beschluss:

Das Gremium lehnte den Antrag von MGR Golling, ein höhenverstellbares WC einzubauen ab. Es wird somit ein Standard-WC auf der geforderten Höhe eingebaut

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                4

Nein-Stimmen:                                          4

Pers. beteiligt:                                            0

Gegenstimmen: MGR Poisl, Riedelsberger, Schrammel, Steiger

 

 

9. WC Trennwände Sanitäreinheiten Kinder

Grundsätzlich besteht die Auswahl zwischen Trennwänden mit und ohne Türen. Wenn Trennwände mit Türen geplant sind, dann ist bei einem WC eine schwenkbare Seitenwand erforderlich, um mit dem Kinderrolli noch befahren werden zu können. Alternativ könnte dieses WC offen zum Duschplatz (bodengleich) ausgeführt werden. Einige Kinder/Kindergärtnerinnen/ Eltern bevorzugen jedoch WC Einheiten mit Türen.

 

Beschluss:

Das Gremium beschloss, die WC-Trennwände mit Türen auszuführen.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                8

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                            0

 

 

10. Sommerlicher Wärmeschutz allgemein

Grundsätzlich kann der sommerliche Wärmeschutz über unterschiedliche Maßnahmen hergestellt werden: Außenliegende Rollos am Fenster, Außenliegendes Sonnenschutzmarkisen am Balkon, Jalousien zwischen den Fensterscheiben, Sonnenschutzverglasung der Fensterscheiben. Vor den Fenstern der Südseite liegt der erste Rettungsweg, außenliegende Rollos müssten mit der Brandmeldeanlage gekoppelt sein und im Brandfall dann hochschnellen. In der Praxis sind derartige Ausführungen dann nach 2-3 Warnmeldungen defekt, die Rollos oder Jalousien schnellen derart stark hoch, dass nach mehreren Einsätzen diese meist sehr beschädigt sind. Eine Ausführung am Balkon muss gegen Windbelastung ausreichend gesichert sein, relativ große Halterungen und Motoren sind nötig. Die Ausführung zwischen den Fensterscheiben ist schlecht zu warten und die teuerste Lösung. Als empfohlene und günstigste Lösung ist eine Sonnenschutzverglasung aller Fenster möglich. Vorteil: Die Räume haben immer ausreichend Tageslicht, das System ist nicht wartungsanfällig, eine übliche Wartung von Fenstern ist ausreichend. Ein Muster wird zur Sitzung vorliegen. Kosten einer Sonnenschutzverglasung aller Fenster ca. 5000 Euro brutto (zuzügliche zum normalen Fensterpreis), Kosten Sonnenschutzmarkise am Balkon und Terrasse mit Windsicherung ca. 50.000Euro plus zuzügliche Rolläden an Fenstern zur Straße (ca. 5000 Euro). Wird eine Sonnenschutzverglasung gewählt, wird zusätzlich im Büroraum, im Besprechungsraum ein Blendschutz innenliegend und in den Ruheräumen eine innenliegende Verdunklungsmöglichkeit (Hand Bedienung Kurbel) empfohlen (ebenfalls ca. 5000-7000 Euro).  Es ergibt sich auf das gesamt Gebäude gesehen ein Kostenunterschied von ca. 40.000 Euro. Mit einer Sonnenschutzverglasung und zusätzlich einer erhöhten nächtlichen Lüftung kann der erforderliche sommerliche Wärmeschutz nach EnEV sichergestellt werden, dies garantiert jedoch nicht zu jeder Zeit Temperaturen von unter 26° C (Arbeitsstättenrichtlinie).

 

Beschluss:

Das Gremium beschloss, den sommerlichen Wärmeschutz mittels Sonnenschutz­verglasung sicherzustellen. Die Verglasung wird im kompletten Gebäude einheitlich ausgeführt.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                5

Nein-Stimmen:                                          3

Pers. beteiligt:                                            0

Gegenstimmen: MGR Poisl, Riedelsberger, Schrammel

 

Der Vorsitzende Erste Bürgermeister Schindele informierte das Gremium, dass nach derzeitigem Stand, insbesondere was die Zeit bis zum Erhalt der Baugenehmigung bzw. des Förderantrags betrifft eine Fertigstellung im September nicht mehr möglich erscheint. Es wird daher der 01.01.2017 als Fertigstellungstermin angestrebt.