Beschluss:

Das Gremium beschloss, der Befreiung unter der Bedingung zuzustimmen, dass der betroffene Nachbar beteiligt wird und zustimmt.

 

 


Bezug: 

Antrag auf isolierte Befreiung des Herrn Michael Fuidl mit Eingang vom 15.03.2016

 

Sachverhalt:

Herr Fuidl plant den Neubau  eines Gerätehauses auf der Flur Nr. 281/17 der Gemarkung Handzell. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des bebauungsplanes Handzell Nr. 4 „WA-Handzell Süd“ und hält de Festsetzungen nicht ein.

 

Die geplante Gerätehütte liegt außerhalb der Baugrenzen, weswegen für das an sich verfahrensfreie Vorhaben eine Befreiung erforderlich ist.

 

Die Nachbarn wurden nicht beteiligt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                8

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                            0