Beschluss:

Das Gremium beschloss, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und den erforderlichen Befreiungen zuzustimmen.

 

 


Bezug: 

Antrag auf Vorbescheid der Herren Johannes Malsam und Dominik Wasem mit Eingang vom 15.03.2016

 

Sachverhalt:

Die Herren Malsam und Wasem planen die Errichtung eines 5-Familienwohnhauses mit Stellplätzen auf der Flur Nr. 1687/10 der Gemarkung Pöttmes. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Pöttmes Nr. 4 „Wildwiese“ und hält die Festsetzungen nicht ein.

 

Die Anzahl der Vollgeschoße ist mit 2 oder 2+D geplant (kann den Unterlagen nicht eindeutig entnommen werden). Zulässig sind 2 Vollgeschosse, wovon eines im Untergeschoß liegen muss. Die Talseitige Traufhöhe ist mit 6,50 m festgesetzt und wird um ca. 40 cm überschritten. Die Grundflächenzahl von 0,3 wird deutlich überschritten.

 

Die Nachbarn wurden im Rahmen des Vorbescheids nicht beteiligt, vermutlich reichen in der bisher vorgelegten Planung die Anzahl der Stellplätze nicht aus.

 

Nach Ansicht der Verwaltung stellt sich bei dem Bebauungsplan aus dem Jahr 1974 ohnehin die Frage, ob dieser noch zeitgemäß ist. So ist z.B. eine Bauverbotszone zur Neuburger Straße, die damals noch eine Staatsstraße war, dargestellt. Ggf. ist durch eine Änderung oder Aufhebung des Bebauungsplanes eine sinnvollere Bebauung möglich.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                8

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                            0