Beschluss:

Das Gremium beschloss ergänzend zu den bisherigen Beschlüssen, der Befreiung bzgl. der Länge der Grenzbebauung zuzustimmen.

 

 


Bezug: 

Antrag auf Baugenehmigung der Ehegatten Rosina und Anton Faber mit Eingang vom 08.09.2014.

Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 16.09.2014, 09.12.2014 und 21.04.2015

Schreiben des LRA Aichach-Friedberg vom 15.02.2016

 

Sachverhalt:

Die Ehegatten Faber planen den Neubau einer Freizeithütte mit Vorplatz, eines Gewächshauses und einer umlaufenden Maschendrahteinfriedung auf der Flur Nr. 686 der Gemarkung Pöttmes. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Pöttmes Nr. 23 „KRAUTGÄRTEN UND MOOSBEETE“ und hält die Festsetzungen nicht ein. Die Einfriedung hat eine Höhe von 1,60 m. Die erforderliche Ausgleichsfläche ist nicht nachgewiesen. Das Vorhaben wurde bereits in den Sitzungen des Bau- und Umweltausschusses am 16.09.2014, 09.12.2014 und 21.04.2015 und dem Vorhaben im Grundsatz zugestimmt.

 

Das LRA Aichach-Friedberg teilt nun mit, dass die im Bebauungsplan festgesetzte Länge der Grenzbebauung von 8,00 m überschritten wird. Hierfür ist wie in mehreren anderen Fällen bisher eine Befreiung auszusprechen

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                8

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                            0