Beschluss:

Das Gremium beschließt, ergänzend zum Beschluss vom 20.01.2015 der Ausnahme bzgl. der Überschreitung der Grundflächen sowie der Befreiung bzgl. der Firsthöhe des Kinderspielhauses zuzustimmen.

 

 


Bezug: 

Antrag auf Baugenehmigung des Herrn Mayr Helmut mit Eingang vom 25.11.2014.

Beschluss des Bau- und Umweltausschusses vom 20.01.2015

Schreiben des LRA Aichach-Friedberg vom 15.02.2016

 

Sachverhalt:

Herr Mayr plant die Errichtung einer Gartenhütte, eines Geräteschuppens, eines Gewächshauses und eines Kinderspielhauses auf der Flur Nr. 413 der Gemarkung Pöttmes. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Pöttmes Nr. 23 „KRAUTGÄRTEN UND MOOSBEETE“ und hält die Festsetzungen nicht ein.

 

Das Vorhaben wurde bereits in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 20.01.2015 behandelt und dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen unter der Auflage ertelt, dass die erforderlichen Ausgleichsflächen nachgewiesen werden sowie der Befreiung für die Errichtung des Gewächshauses aus Glas und der Ausnahme für die Errichtung des Kinderspielhauses als sonstiges Vorhaben zuzustimmen.

 

Der Bauherr hat nun ergänzende Unterlagen nachgereicht. Demnach werden die Grundfläche der Freizeithütte sowie die gesamte Grundfläche überschritten und das Kinderspielhaus überschreitet die zulässige Firsthöhe. Die baulichen Anlagen sind bis auf das Kinderspielhaus in der Liste der ausnahmefähigen Bestandsbauten enthalten.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                8

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                            0