Beschluss:

Das Gremium beschloss, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Die Ausgleichsflächen sind jedoch noch nachzuweisen bzw. abzulösen.

 

 


Bezug: 

Antrag auf Baugenehmigung der Frau Afra Eleonore mit Eingang vom 22.02.2016

 

Sachverhalt:

Frau Prechter plant die Errichtung diverser baulicher Anlagen auf der Flur Nr. 370 der Gemarkung Pöttmes. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Pöttmes Nr. 23 „Krautgärten und Moosbeete“ und hält die Festsetzungen nicht ein.

 

Die erforderlichen Ausgleichsflächen müssen noch nachgewiesen bzw. abgelöst werden.

 

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                8

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                            0