Beschluss:

Das Gremium beschloss, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und der Befreiung von der Länge der Grenzbebauung zuzustimmen.

 

 


Bezug: 

Antrag auf Baugenehmigung der Frau Mack Karina mit Eingang vom 09.09.2014.

Beschluss des Bau- und Umweltausschusses vom 14.10.2014

Schreiben des LRA Aichach-Friedberg vom 26.02.2016

 

Sachverhalt:

Frau Mack plant die Errichtung verschiedener baulicher Anlagen auf der Flur Nr. 713 der Gemarkung Pöttmes. Bei den Anlagen handelt es sich um eine Freizeit- und Gerätehütte mit Terrasse, eine Blockhütte mit Terrasse, eine Gerätehütte, ein Gewächshaus, eine Blechgerätehütte und eine umlaufende Maschendrahteinfriedung. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Pöttmes Nr. 23 „KRAUTGÄRTEN UND MOOSBEETE“ und hält die Festsetzungen nicht ein. Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 14.10.2014 beschlossen, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, soweit die Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten sind.

 

Frau Mack hat nun eine geänderte Planung vorgelegt, die gemäß Mitteilung des LRA Aichach-Friedberg grundsätzlich genehmigungsfähig ist, jedocch wird die Länge der Grenzbebauung, die im Bebauungsplan mit 8,00 m festgesetzt ist um 10 cm überschritten. Hierfür ist eine Befreiung von den Festsetzungen wie bereits in mehereren anderen Fällen zuzulassen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                8

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                            0