Beschluss:

Das Gremium beschloss, der Befreiung unter der Bedingung zuzustimmen, dass der betroffene Nachbar beteiligt wird und zustimmt.

 

 

 


Bezug: 

Antrag auf isolierte Befreiung des Herrn Frank Hetzschold mit Eingang vom 01.03.2016

 

Sachverhalt:

Herr Hetzschold plant die Errichtung einer Stützmauer auf der Flur Nr. 1437/74 der Gemarkung Pöttmes. Das Vorhaben liegt im geltungsbereich des Bebauungsplanes Pöttmes Nr. 17 „Pöttmes Ost“ und hält die Festsetzungen nicht ein. Da es sich bei einer Stützmauer um ein verfahrensfreies Vorhaben handelt, kann diese Befreiung isoliert erfolgen.

 

Geplant ist eine Stützmauer mit einer Höhe von 50 cm an der Südgrenze des Grundstücks. Der Bebauungspan setzt fest, dass Geländeveränderungen zulässig sind und der Geländeverlauf großflächig dem natürlichen Gelände anzupassen ist. Stützmauern sind ausnahmsweise mit einem Mindestabstand von 1,0 m zur Grundstücksgrenze zulässig.

 

Herr Hetzschold begründet die Befreiung damit, dass Oberflächenwasser auf das Nachbargrundstück abfließen soll.

 

Die Nachbarn wurden nicht beteiligt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                8

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                            0