Beschluss:

Das Gremium nahm dies zur Kenntnis.

 

 


Bezug: 

Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren der Frau Julia Reil und des Herrn Michael Schäffer mit Eingang vom 08.03.2016

 

Sachverhalt:

Frau Reil und Herr Schäffer planen den Neubau eines Einfamilienhauses mit zwei Stellplätzen auf den Flur Nrn. 1443/19 und 1446/7 der Gemarkung Pöttmes. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Pöttmes Nr. 30 „Nördlich der Unterfeldstraße“ und hält die Festsetzungen ein.

 

Dieses Vorhaben wurde im Rahmen des Genehmigungsfreistellungsverfahrens durch die Verwaltung bearbeitet.