Beschluss:

Das Gremium beschloss, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen unter der Auflage zu erteilen, dass die Bodenplatte vollständig mit Humus abgedeckt und eingesät wird und der dafür erforderlichen Befreiung zuzustimmen.

 

 


Bezug: 

Antrag auf Baugenehmigung des Herrn Stephan Drexler mit Eingang vom 14.03.2016

 

Sachverhalt:

Herr Drexler plant die Errichtung einer Bodenplatte auf der Flur Nr. 620 der Gemarkung Pöttmes. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Pöttmes Nr. 23 „Krautgärten und Moosbeete“ und hält die Festsetzungen nicht ein.

 

Bei der Bodenplatte handelt es sich um den Rest eines abgebrochenen Gebäudes. Sie liegt vollständig in einer privaten Grünfläche und übersteigt die ausnahmsweise zulässige Grundfläche um 6,14 m². Herr Drexler beantragt nun, die Bodenplatte belassen zu dürfen. Sie wird überdeckt und eingesät.

 

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

 

In zwei vergleichbaren Fällen wurde bei anderen Antragstellern einem solchen Vorgehen bereits zugestimmt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                8

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                            0