Beschluss:

Das Gremium nahm dies zur Kenntnis.

 

 


Bezug: 

Vorlage im Genehmigungsfreistellungsvrfahren des Herrn Roland Zott mit Eingang vom 02.02.2016

 

Sachverhalt:

Herr Zott plant die Errichtung eines Doppelhauses mit Garagen und Stellplätzen auf den Flur Nrn. 1447/10 und 1448/2 der Gemarkung Pöttmes. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Pöttmes Nr. 30 „Nördlich der Unterfeldstraße“ und hält die Festsetzungen ein.

 

Dieses Vorhaben wurde im Rahmen des Genehmigungsfreistellungsverfahrens durch die Verwaltung bearbeitet.