Beschluss:

Das Gremium beschloss, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und der Befreiung von der Dachform und ggf. der Dachneigung beim geplanten Zwerchgiebel zuzustimmen.

 

 


Bezug: 

Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren der Ehegatten Jürgen und Silvia Siegmann mit Eingang vom 08.02.2016

Erklärung des Marktes Pöttmes vom 01.03.2016

Telefonische Mitteilung des LRA Aichach-Friedberg vom 14.03.2016

 

Sachverhalt:

Die Ehegatten Siegmann planen die Errichtung eines Einfamilienhauses auf der Flur Nr. 319 der Gemarkung Pöttmes. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Pöttmes Nr. 7 „Am Zwiebelgartenweg“. Vom Planer wurde dargestellt, dass die Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten sind.

 

Das Landratsamt Aichach-Friedberg hat nun festgestellt, dass der geplante Zwerchgiebel ebenfalls ein Satteldach erhalten muss, um die Festsetzungen einzuhalten. Da der Bauherr keine Änderung der Planung wünscht, soll das Vorhaben nun im Genehmigungsverfahren behandelt werden.

 

Es ist somit eine Befreiung von der Dachform erforderlich. Der Bebauungsplan setzt Satteldächer mit einer Mindest-Dachneigung von 20° fest. Geplant ist eine Schleppgaube, d.h. ein Pultdach. Die Dachneigung ist nicht angegeben, beträgt aber ca. 20°.

 

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.