Beschluss:

Das Gremium beschloss, den Antrag an das LRA Aichach-Friedberg bzw. das Staatl. Bauamt Augsburg weiterzuleiten.

 

 


Bezug: 

Antrag der 2. Bgm Veit-Wiedemann vom 17.02.2016 (per E-Mail)

 

Sachverhalt:

2. Bgm. Veit-Wiedemann hat am 17.02.2016 per E-Mail mitgeteilt, dass seitens der Bürger an sie herangetragen wurde, ob in der Schrobenhausener Straße ein Fahradschutzstreifen wie in der Augsburger Straße angebracht werden kann.

 

Grundsätzlich handelt es sich bei der Schrobenhausener Straße um eine Staatsstraße, d.h. der Unterhalt der Straße liegt beim Staatl. Bauamt Augsburg. Es könnte aber seitens des Marktes Pöttmes ein entsprechender Antrag gestellt werden.

 

Ein solcher Schutzstreifen wäre in der Schrobenhausener Straße vom Ende des Radwegs bis ca. zur Einmündung Schillerstraße möglich, d.h. auf einer Länge von ca. 200 m. Danach ist einer ersten Einschätzung der Verwaltung nach keine ausreichende Straßenbreite mehr vorhanden. Frau Veit-Wiedemann hat dies in ihrem Antrag auch richtig dargestellt.

 

Fahradschutzstreifen erhöhen die Sicherheit für die Fahrradfahrer, bringen aber auch Nachteile mit sich, z.B. ein Halteverbot im Bereich des Schutzstreifens.

 

Es ist nun darüber zu beraten, ob der Markt Pöttmes einen entsprechenden Antrag stellt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                8

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                            0