Beschluss:

b)     Satzungsbeschluss

Das Gremium beschließt, aufgrund des § 2 Abs. 1 Satz 1, des § 10 des Baugesetzbuches – BauGB- in der Fassung vom 23.09.2004 (zuletzt geändert am 20.10.2015 BGBl. I S. 1722), des Art. 23 der Gemeindeordnung –GO- für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1-1-I) und des Art. 4 BayNatSchG folgenden

 

Bebauungsplan Kühnhausen Nr. 2 „Am Graben"

 

in der Fassung vom 21.01.2016 als Satzung.

 

 


Bezug: 

Antrag des Herrn Meyr Johann mit Eingang vom 10.03.2015.

Beschluss des Marktgemeinderates Pöttmes vom 14.04.2015.

Erneuter Antrag des Herrn Meyr Johann mit Eingang vom 26.05.2015.

Aufstellungsbeschluss des Marktgemeinderates Pöttmes vom 09.06.2015.

Entwurf des Büros brugger_landschaftsarchitekten in der Fassung vom 13.10.2015.

Billigungsbeschluss des Bau- und Umweltausschusses vom 13.10.2015.

Frühzeitige Bürgerbeteiligung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger

öffentlicher Belange im Zeitraum vom 02.11.2015 bis zum 03.12.2015.

Entwurf des Büros brugger_landschaftsarchitekten in der Fassung vom 26.01.2016.

Billigungsbeschluss des Bau- und Umweltausschusses vom 26.01.2015.

Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB vom 08.02.2016 bis 09.03.2016

 

Sachverhalt:

a)     Behandlung der Anregungen im Zuge der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange

 

Von Bürgern gingen keine Anregungen oder Stellungnahmen ein.

 

Folgende Träger öffentlicher Belange haben weder Anregungen noch Bedenken geäußert:

-        Landratsamt Aichach-Friedberg, Bauleitplanung

-        Landratsamt Aichach-Friedberg, Immissionsschutz

-        Landratsamt Aichach-Friedberg, Bauordnung

-        Landratsamt Aichach-Friedberg, Kommunale Abfallwirtschaft

-        Landratsamt Aichach-Friedberg, Bauleitplanung

-        Wasserwirtschaftsamt Donauwörth

-        Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Augsburg

-        LEW Verteilnetz GmbH

 

Folgende Träger öffentlicher Belange haben keine Stellungnahme abgegeben:

-        Landratsamt Aichach-Friedberg, Kreisbaumeister

-        Bund Naturschutz, Ortsgruppe Pöttmes

 

Folgende Träger öffentlicher Belange haben Anregungen vorgebracht:

 

1.      Staatliches Bauamt Augsburg vom 10.02.2016

Mit dem o. g. Bebauungsplan besteht von Seiten des Staatlichen Bauamtes Augsburg grundsätzlich Einverständnis. Unsere Stellungnahme vom 12.11.2015, Az. S1/4622-025/S12Fi/Markt Pöttmes/Kühnhausen bleibt weiterhin bestehen. Das Staatliche Bauamt Augsburg ist in einem ggf. erforderlichen Baugenehmigungsverfahren zu beteiligen.

 

Beschluss:

Das Gremium nahm die Ausführungen zur Kenntnis und verwies auf die nach der frühzeitigen Beteiligung übernommenen Hinweise des Staatl. Bauamtes zum Anschluss an Versorgungsleitungen innerhalb der Staatsstraße.

 

2.      Deutsche Telekom Technik GmbH vom 08.03.2016

Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt) - als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte i. S. v. § 68 Abs. 1 TKG - hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben. Zu der o. g. Planung nehmen wir wie folgt Stellung:

Zur o. a. Planung haben wir bereits mit Schreiben vom 05.11.2015, Vorgang 2015842, Stellung genommen. Diese Stellungnahme gilt unverändert weiter.

 

Beschluss:

Das Gremium nahm die Ausführungen zur Kenntnis und verwies auf die Beschlussfassung vom 21.01.2016.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                7

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                            0

MGR Riedelsberger war zur Beratung und Abstimmung nicht im Sitzungssaal anwesend.