Sitzung: 22.03.2016 Bau- und Umweltausschuss des Marktgemeinderates Pöttmes
Beschluss:
b) Satzungsbeschluss
Das Gremium beschließt, aufgrund des § 2
Abs. 1 Satz 1, des § 10 des Baugesetzbuches – BauGB- in der Fassung vom
23.09.2004 (zuletzt geändert am 20.10.2015 BGBl. I S. 1722), des Art. 23 der
Gemeindeordnung –GO- für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1-1-I) und des Art. 4
BayNatSchG folgenden
Bebauungsplan Kühnhausen Nr. 2
„Am Graben"
in der Fassung vom 21.01.2016 als Satzung.
Bezug:
Antrag
des Herrn Meyr Johann mit Eingang vom 10.03.2015.
Beschluss
des Marktgemeinderates Pöttmes vom 14.04.2015.
Erneuter
Antrag des Herrn Meyr Johann mit Eingang vom 26.05.2015.
Aufstellungsbeschluss
des Marktgemeinderates Pöttmes vom 09.06.2015.
Entwurf
des Büros brugger_landschaftsarchitekten in der Fassung vom 13.10.2015.
Billigungsbeschluss
des Bau- und Umweltausschusses vom 13.10.2015.
Frühzeitige
Bürgerbeteiligung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher
Belange im Zeitraum vom 02.11.2015 bis zum 03.12.2015.
Entwurf
des Büros brugger_landschaftsarchitekten in der Fassung vom 26.01.2016.
Billigungsbeschluss
des Bau- und Umweltausschusses vom 26.01.2015.
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB vom 08.02.2016 bis 09.03.2016
Sachverhalt:
a) Behandlung der Anregungen im
Zuge der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und der Träger
öffentlicher Belange
Von Bürgern gingen keine
Anregungen oder Stellungnahmen ein.
Folgende Träger öffentlicher Belange haben weder Anregungen noch
Bedenken geäußert:
- Landratsamt
Aichach-Friedberg, Bauleitplanung
- Landratsamt
Aichach-Friedberg, Immissionsschutz
- Landratsamt
Aichach-Friedberg, Bauordnung
- Landratsamt
Aichach-Friedberg, Kommunale Abfallwirtschaft
- Landratsamt
Aichach-Friedberg, Bauleitplanung
- Wasserwirtschaftsamt
Donauwörth
- Amt
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Augsburg
- LEW
Verteilnetz GmbH
Folgende Träger öffentlicher Belange haben keine Stellungnahme
abgegeben:
- Landratsamt
Aichach-Friedberg, Kreisbaumeister
- Bund
Naturschutz, Ortsgruppe Pöttmes
Folgende Träger öffentlicher Belange haben Anregungen vorgebracht:
1. Staatliches
Bauamt Augsburg vom
10.02.2016
Mit dem o. g. Bebauungsplan besteht von
Seiten des Staatlichen Bauamtes Augsburg grundsätzlich Einverständnis. Unsere
Stellungnahme vom 12.11.2015, Az. S1/4622-025/S12Fi/Markt Pöttmes/Kühnhausen
bleibt weiterhin bestehen. Das Staatliche Bauamt Augsburg ist in einem ggf.
erforderlichen Baugenehmigungsverfahren zu beteiligen.
Beschluss:
Das Gremium nahm die Ausführungen zur Kenntnis und verwies auf die nach
der frühzeitigen Beteiligung übernommenen Hinweise des Staatl. Bauamtes zum
Anschluss an Versorgungsleitungen innerhalb der Staatsstraße.
2. Deutsche Telekom Technik
GmbH vom 08.03.2016
Die Telekom
Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt) - als Netzeigentümerin und
Nutzungsberechtigte i. S. v. § 68 Abs. 1 TKG - hat die Deutsche Telekom Technik
GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung
wahrzunehmen sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und
dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben. Zu der o. g.
Planung nehmen wir wie folgt Stellung:
Zur o. a. Planung
haben wir bereits mit Schreiben vom 05.11.2015, Vorgang 2015842, Stellung
genommen. Diese Stellungnahme gilt unverändert weiter.
Beschluss:
Das Gremium nahm
die Ausführungen zur Kenntnis und verwies auf die Beschlussfassung vom
21.01.2016.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Pers. beteiligt: 0
MGR Riedelsberger war zur Beratung und Abstimmung nicht im Sitzungssaal anwesend.