Beschluss:

Das Gremium beschließt, dass der Löschwasserteich ohne weitere Prüfung wieder in Stand gesetzt wird und auch die Umzäunung wieder in Ordnung gebracht wird. Die Arbeiten sollen kostengünstig, z.B. vom Bauhof ausgeführt werden.

 

 


Bezug: 

Sitzung der Freiwilligen Feuerwehren vom 08.09.2015.

Mitteilung des KBR Bockemühl vom 07.10.2015.

Antwortschreiben der Arnbachgruppe zur Löschwasserversorgung vom 21.10.2015.

 

Sachverhalt:

Laut Mitteilung der FF Grimolzhausen ist der Löschweiher sehr verwildert und die Einzäunung mangelhaft. Es stellt sich nun die Frage ob dieser noch notwendig ist und wieder hergerichtet werden muss oder ob dieser ggf. eingefüllt werden kann.

In der Feuerwehrsitzung am 08.09.2015 wurde besprochen, dass beim KBR abgeklärt wird ob der Löschteich noch erforderlich ist.

Falls er noch benötigt wird, wird er entsprechend saniert, falls nicht, wird er verfüllt.

 

Der KBR teilte nun mit E-Mail vom 07.10.2015 folgendes mit:

Grundsätzlich ist die Gemeinde verantwortlich Löschwasser bereit zu stellen; so das BayFwG.

Hierbei wird allerdings von den Gemeinden nur verlangt, den sog. Grundschutz zu sichern (je nach Art der Bebauung und der ansässigen Betriebe liegt dieser Grundschutz zwischen 48 und 192 qm x 2 für zwei Stunden).

Da dieser Teich nicht grundlos gebaut wurde, sind in der Regel selten Gründe vorhanden, diese Löschwassermenge nicht weiter vorhalten zu müssen. Meist sind diese Teiche auf Grund entsprechender Bebauungspläne, großer Betriebe oder zusammenhängender Bebauung entstanden. Ist der Teich im Zuge des Grundschutzes erforderlich, ist er i. d. R. auch gemeindlich zu unterhalten.

Für einzelne Objekte, bei denen der Grundschutz auf Grund von Ausdehnung oder Brandgefahr nicht ausreichend ist, hat der Besitzer zusätzlich Löschwasser im Zuge des sog. Objektschutzes zur Verfügung zu stellen. Ist der Teich im Zuge dieses Objektschutzes entstanden, ist der Betreiber/Besitzer des entsprechenden Objekts in der Regel für den Unterhalt verantwortlich.

Da die Teiche (DIN 14210) normalerweise nicht ohne Grund errichtet wurden, gibt es meistens auch keinen Ansatz diese nicht mehr zu pflegen.

In Zukunft werden Teiche übrigens wieder wichtiger werden, da die Hygienemaßnahmen im Trinkwasserrohrnetz stets schmälere Querschnitte hervorrufen, die in der Folge dann allerdings nicht mehr ausreichen, entsprechende Mengen an Löschwasser über das Trinkwassernetz zu transportieren.

 

Der Teich wurde bereits 1988 im Erläuterungsbericht vom Flächennutzungsplan erfasst. Demzufolge zählt er wahrscheinlich zum Grundschutz und wäre somit auch wieder in Stand zu setzen und grundlegend zu sanieren.

Nach Rücksprache mit dem 1. Kommandanten Herrn Bernhard Harlander ist er auch der Meinung des Kreisbrandrates, dass der Teich nicht ohne Grund gebaut wurde und somit erhalten werden sollte. Auch gibt es mittlerweile zwei Neubaugebiete und zwei Biogasanlagen, durch welche der Löschteich mit Sicherheit seine Berechtigung hat.

 

Daraufhin wurde beim Zweckverband zur Wasserversorgung der Arnbachgruppe angefragt, ob die Wasserversorgung in Grimolzhausen ausreichend ist bzw. genügend Kapazität vorhanden ist. Die Arnbachgruppe erstellte daraufhin beiliegende Löschwasservorhaltung für Grimolzhausen.

 

Aufgrund dieser Aufstellung wurde wieder beim Kreisbrandrat Bockemühl angefragt, ob anhand dieser Aufstellung beurteilt werden kann, ob die Grundversorgung somit sichergestellt ist.

 

Der Kreisbrandrat teilte dann mit, dass dies leider mit diesen Angaben nicht zu beurteilen ist. Die erforderliche Löschwassermenge ist immer von den genehmigten Bauten und deren Brandabschnittsgrößen innerhalb der Ortschaft abhängig.

Ein Hinweis kann u. U. das Ermittlungs- und Richtwerteverfahren für Ortschaften des ehemaligen Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz liefern. Diese Ergebnisse können es vielleicht ermöglichen, dass man eine Aussage für den Grundschutz schlussfolgern kann.

Dies löst allerdings nicht die Frage, ob dieser Löschwasserteich auf Grund des Objektschutzes erforderlich ist. Dies dürfte nur im Rahmen der Sichtung der Genehmigungsbescheide erfolgen.

 

Es wäre nun zu klären, wie mit dem Löschwasserteich weiter verfahren wird.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                8

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                            0