Sitzung: 22.03.2016 Bau- und Umweltausschuss des Marktgemeinderates Pöttmes
Beschluss:
Das Gremium beschließt, dass der Löschwasserteich ohne weitere Prüfung wieder in Stand gesetzt wird und auch die Umzäunung wieder in Ordnung gebracht wird. Die Arbeiten sollen kostengünstig, z.B. vom Bauhof ausgeführt werden.
Bezug:
Sitzung der Freiwilligen Feuerwehren vom 08.09.2015.
Mitteilung des KBR Bockemühl vom 07.10.2015.
Antwortschreiben der Arnbachgruppe zur Löschwasserversorgung vom 21.10.2015.
Sachverhalt:
Laut Mitteilung der FF Grimolzhausen ist der Löschweiher sehr verwildert und die Einzäunung mangelhaft. Es stellt sich nun die Frage ob dieser noch notwendig ist und wieder hergerichtet werden muss oder ob dieser ggf. eingefüllt werden kann.
In der Feuerwehrsitzung am 08.09.2015 wurde besprochen, dass beim KBR abgeklärt wird ob der Löschteich noch erforderlich ist.
Falls er noch
benötigt wird, wird er entsprechend saniert, falls nicht, wird er verfüllt.
Der KBR
teilte nun mit E-Mail vom 07.10.2015 folgendes mit:
Grundsätzlich ist die Gemeinde
verantwortlich Löschwasser bereit zu stellen; so das BayFwG.
Hierbei wird allerdings von
den Gemeinden nur verlangt, den sog. Grundschutz zu sichern (je nach Art der Bebauung
und der ansässigen Betriebe liegt dieser Grundschutz zwischen 48 und 192 qm x 2
für zwei Stunden).
Da dieser Teich nicht grundlos
gebaut wurde, sind in der Regel selten Gründe vorhanden, diese Löschwassermenge
nicht weiter vorhalten zu müssen. Meist sind diese Teiche auf Grund
entsprechender Bebauungspläne, großer Betriebe oder zusammenhängender Bebauung
entstanden. Ist der Teich im Zuge des Grundschutzes erforderlich, ist er i. d.
R. auch gemeindlich zu unterhalten.
Für einzelne Objekte, bei
denen der Grundschutz auf Grund von Ausdehnung oder Brandgefahr nicht
ausreichend ist, hat der Besitzer zusätzlich Löschwasser im Zuge des sog.
Objektschutzes zur Verfügung zu stellen. Ist der Teich im Zuge dieses
Objektschutzes entstanden, ist der Betreiber/Besitzer des entsprechenden
Objekts in der Regel für den Unterhalt verantwortlich.
Da die Teiche (DIN 14210)
normalerweise nicht ohne Grund errichtet wurden, gibt es meistens auch keinen
Ansatz diese nicht mehr zu pflegen.
In Zukunft werden Teiche
übrigens wieder wichtiger werden, da die Hygienemaßnahmen im
Trinkwasserrohrnetz stets schmälere Querschnitte hervorrufen, die in der Folge
dann allerdings nicht mehr ausreichen, entsprechende Mengen an Löschwasser über
das Trinkwassernetz zu transportieren.
Der Teich
wurde bereits 1988 im Erläuterungsbericht vom Flächennutzungsplan erfasst.
Demzufolge zählt er wahrscheinlich zum Grundschutz und wäre somit auch wieder
in Stand zu setzen und grundlegend zu sanieren.
Nach
Rücksprache mit dem 1. Kommandanten Herrn Bernhard Harlander ist er auch der
Meinung des Kreisbrandrates, dass der Teich nicht ohne Grund gebaut wurde und
somit erhalten werden sollte. Auch gibt es mittlerweile zwei Neubaugebiete und
zwei Biogasanlagen, durch welche der Löschteich mit Sicherheit seine
Berechtigung hat.
Daraufhin
wurde beim Zweckverband zur Wasserversorgung der Arnbachgruppe angefragt, ob
die Wasserversorgung in Grimolzhausen ausreichend ist bzw. genügend Kapazität
vorhanden ist. Die Arnbachgruppe erstellte daraufhin beiliegende Löschwasservorhaltung
für Grimolzhausen.
Aufgrund
dieser Aufstellung wurde wieder beim Kreisbrandrat Bockemühl angefragt, ob
anhand dieser Aufstellung beurteilt werden kann, ob die Grundversorgung somit
sichergestellt ist.
Der
Kreisbrandrat teilte dann mit, dass dies leider mit diesen Angaben nicht zu
beurteilen ist. Die erforderliche Löschwassermenge ist immer von den
genehmigten Bauten und deren Brandabschnittsgrößen innerhalb der Ortschaft
abhängig.
Ein Hinweis
kann u. U. das Ermittlungs- und Richtwerteverfahren für Ortschaften des
ehemaligen Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz liefern. Diese
Ergebnisse können es vielleicht ermöglichen, dass man eine Aussage für den
Grundschutz schlussfolgern kann.
Dies löst allerdings
nicht die Frage, ob dieser Löschwasserteich auf Grund des Objektschutzes
erforderlich ist. Dies dürfte nur im Rahmen der Sichtung der
Genehmigungsbescheide erfolgen.
Es wäre nun
zu klären, wie mit dem Löschwasserteich weiter verfahren wird.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 0
Pers. beteiligt: 0