Beschluss:

Das Gremium beschloss, der Befreiung unter der Bedingung zuzustimmen, dass die Nachbarunterschriften vorgelegt werden.

 

 


Bezug: 

Antrag auf isolierte Befreiung des Herrn Stefan Schmaus mit Eingang vom 15.02.2016

 

Sachverhalt:

Herr Schmaus plant die Errichtung einer Gartenhütte auf der Flur Nr. 281/18 der Gemarkung Handzell. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Handzell Nr. 4 „WA Handzell Süd“ und hält die Festsetungen nicht ein.

 

Gemäß Festsetzungen des Bebauungsplanes sind Garagen und Nebengebäude nur an den im Bebauungsplan vorgesehenen Standorten zulässig, im vorliegenden Fall an der Erschließungsstraße an der östlichen Grundstücksgrenze. Die Gartenhütte soll jedoch im südlichen Bereich des Grundstücks im Garten errichtet werden.

 

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                9

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                            0