Beschluss:

Das Gremium beschloss, den Ausnahmen bzgl. der Überschreitung der Grundfläche und der Lage des Gewächshauses in der privaten Grünfläche zuzustimmen.

 

 


Bezug: 

Antrag auf Baugenehmigung der Ehegatten Mayer Rita und Manfred mit Eingang vom 18 08.2014.

Schreiben des LRA Aichach-Friedberg vom 20.01.2016

 

Sachverhalt:

Die Ehegatten Mayer planen die Errichtung einer Freizeit- und vierer Gerätehütten, eines WC, eines Spülstandes, zweier Gewächshäuser, zweier Brennholzlager, einer Maibaumstange sowie einer Einfriedung auf der Flur Nr. 679 der Gemarkung Pöttmes. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Pöttmes Nr. 23 „KRAUTGÄRTEN UND MOOSBEETE“ und hält die Festsetzungen nicht ein.

 

Das Vorhaben wurde bereits in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 16.09.2014 behandelt und dabei das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Die Ehegatten Mayer haben nun geänderte Planunterlagen eingereicht, unter anderem sind die Gebäude in den möglichen Ausgleichsflächen entfallen. Es verbleiben somit eine Überschreitung der Grundfläche bei der Gerätehütte von 3,84 m² und insgesamt von 46,24 m² sowie ein Gewächshaus mit einer Grundfläche von 6 m² in der privaten Grünfläche. Die baulichen Anlagen sind in der Liste der ausnahmefähigen Bestandsbauten aufgeführt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                9

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                            0