Beschluss:

Das Gremium beschloss, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und der Befreiung für die Überschreitung der Firsthöhe zuzustimmen. Der Überschreitung der Grundfläche wird nicht zugestimmt, die zulässige Grundfläche ist einzuhalten indem z.B. die Tomaten-Überdachung entfällt.

 

 


Bezug: 

Antrag auf Baugenehmigung der Ehegatten Christine und Albrecht Polzer mit Eingang vom 23.03.2015.

Beschluss des Bau- und Umweltausschusses vom 21.04.2015.

Schreiben des LRA Aichach-Friedberg vom 09.02.2016.

 

Sachverhalt:

Die Ehegatten Polzer planten die Errichtung einer landwirtschaftlichen Geräte- und Lagerhalle mit seitlichen Überdachungen, eines Foliengewächshauses und einer Maschendraht­einfriedung auf den Flur Nrn. 362, 352 und 365 der Gemarkung Pöttmes. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Pöttmes Nr. 23 „KRAUTGÄRTEN UND MOOSBEETE“ und hält die Festsetzungen nicht ein.

 

Das Vorhaben wurde bereits am 21.04.2016 behandelt und dabei teilweise das gemeindliche Einvernehmen erteilt, da die zulässige Grundfläche deutlich überschritten wurde.

 

Inzwischen haben die Ehegatten Polzer geänderte Unterlagen vorgelegt. Demnach soll ein Teil der Gebäude abgebrochen werden, so dass nur der Geräteschuppen und eine Tomatenüberdachung erhalten bleiben. Der Geräteschuppen hat eine Grundfläche von 53,29 m², die Tomaten-Überdachung eine Grundfläche von 12,00 m². Zulässig sind insgesamt 55 m². Die zulässige Firsthöhe von 4,00 m wird durch den Geräteschuppen zudem um 70 cm überschritten.

 

Die Überschreitung der Grundfläche kann in diesem Fall nicht mehr als geringfügig angesehen werden, eine Befreiung sollte nicht erteilt werden. Durch die Überschreitung der Firsthöhe sind die Grundzüge der Planung nicht berührt, die Befreiung kann zugelassen werden.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                9

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                            0