Beschluss:

Das Gremium beschloss, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und der Befreiung bzgl. der Überschreitung der Wandhöhe sowie der Ausnahme bzgl. der Grundflächenzahl zuzustimmen.

 

 

 


Bezug: 

Antrag auf Baugenehmigung des Marktes Pöttmes mit Eingang vom 23.02.2016.

 

Sachverhalt:

Der Markt Pöttmes plant den Neubau eines Kindergartens auf den Flur Nrn. 1468/1, 1469/5 und 1457/11 der Gemarkung Pöttmes. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Pöttmes Nr. 30 „NÖRDLICH DER UNTERFELDSTRASSE“ und hält die Festsetzungen nicht ein.

 

Die zulässige Wandhöhe von 6,50 m wird um 1,50 m überschritten. Die Grundzüge der Planung sind durch diese Überschreitung zwar nicht berührt, dennoch ist es geplant, den Bebauungsplan entsprechend anzupassen.

 

Die Grundflächenzahl beträgt 0,644. Gemäß Festsetzungen des Bebauungsplanes ist eine Überschreitung bis 0,7 zulässig, wenn die Stellplätze dauerhaft in wasser­durchlässiger Form errichtet werden. Beim Kindergarten ist es geplant, sämtliche befestigten Flächen in wasserdurchlässiger Form zu errichten.

 

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                9

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                            0