Beschluss:

Das Gremium nahm dies zur Kenntnis.

 

 


Bezug: 

Antrag auf Baugenehmigung des Herrn Peter Tyroller mit Eingang vom 13.01.2016.

 

Sachverhalt:

Herr Tyroller plant den Neubau einer Garage und eines Gartenhauses auf der Flur Nr. 28 der Gemarkung Schnellmannskreuth. Das Vorhaben liegt gemäß Flächennutzungsplan in einer gemischten Baufläche.

 

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig, zusätzliche Stellplätze sind für das Vorhaben keine nachzuweisen.

 

Diesem Vorhaben wurde das gemeindliche Einvernehmen als Angelegenheit der laufenden Verwaltung erteilt.