Beschluss:

Das Gremium nahm dies zur Kenntnis.

 

 


Bezug: 

Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren der Ehegatten Bettina und Michael Arzberger mit Eingang vom 22.12.2015.

 

Sachverhalt:

Die Ehegatten Arzberger planen den Neubau eines Einfamilienhauses auf den Flur Nrn. 1448/13 und 1447/15 der Gemarkung Pöttmes. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Pöttmes Nr. 30 „NÖRDLICH DER UNTERFELDSTRASSE“ und hält die Festsetzungen ein.

 

Die Nachbarunterschriften sind vollständig, die erforderlichen Stellplätze sind nachgewiesen.

 

Dieses Vorhaben wurde im Rahmen des Genehmigungsfreistellungsverfahrens durch die Verwaltung bearbeitet.