Beschluss:

Das Gremium beschloss, der Befreiung zuzustimmen.

 

 


Bezug: 

Antrag auf Baugenehmigung der Ehegatten Paula und Johannes Golde mit Eingang vom 15.09.2015.

 

Sachverhalt:

Die Ehegatten Golde planen die Errichtung einer Freizeithütte mit angebauter Gerätehütte, einer  Sitzgruppe, einer Gerätehütte und einer Einfriedung auf den Flur Nrn. 532/2, 460 und 463 bis 466 der Gemarkung Pöttmes. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Pöttmes Nr. 23 „KRAUTGÄRTEN UND MOOSBEETE“ und hält die Festsetzungen nicht ein.

 

Dem Vorhaben wurde das gemeindliche Einvernehmen in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 15.09.2015 bereits erteilt. Wie sich nun herausgestellt hat, hält die Hütte mit Terrasse die zulässige Länge der Grenzbebauung von 8,0 m nicht ein. Die tatsächliche Länge beträgt 15,45 m. Der Abstand zur Grenze beträgt ca. 2,0 m.

 

Aus Sicht der Verwaltung wurde die Länge der Grenzbebauung aus der damaligen Bayerischen Bauordnung übernommen und Stellen keinen Grundzug der Planung dar. Zur geordneten städtebaulichen Entwicklung ist diese Festsetzung nicht erforderlich, und die Befreiung somit vertretbar. Die Befreiung sollte aus diesen Gründen zugelassen werden.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                9

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                            0