Beschluss:

Das Gremium beschloss, der Befreiung und der Ausnahme zuzustimmen.

 

 


Bezug: 

Antrag auf isolierte Befreiung des Herrn Luigi Antonica mit Eingang vom 13.01.2016.

 

Sachverhalt:

Herr Antonica plant die Errichtung eines Stabgitterzaunes und einer Gartengerätehütte auf der Flur Nr. 1437/67 der Gemarkung Pöttmes. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Pöttmes Nr. 17 „PÖTTMES OST“ und hält die Festsetzungen nicht ein.

 

Gemäß Festsetzungen des Bebauungsplanes sind zu den Nachbargrundstücken nur Maschendrahtzäune, zu den Straßen auch Holzzäune zulässig. Das geplante Nebengebäude mit einer Grundfläche von 9 m² ist nur ausnahmsweise außerhalb der Baugrenzen zulässig.

 

Die Nachbarn wurden nicht beteiligt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                9

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                            0