Beschluss:

Das Gremium beschloss ergänzend zum Beschluss vom 10.03.2015 der Befreiung für die Überschreitung der Höhe zuzustimmen.

 

 


Bezug: 

Antrag auf Baugenehmigung der Frau Erika Guido mit Eingang vom 25.02.2015.

Beschluss des Bau- und Umweltausschusses vom 10.03.2015.

Schreiben des LRA Aichach-Friedberg vom 25.11.2015.

 

Sachverhalt:

Frau Guido plant die Errichtung einer Freizeithütte, einer Gerätehütte und einer Einfriedung mit Einfahrtstor und Türe auf der Flur Nr. 451 der Gemarkung Pöttmes. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Pöttmes Nr. 23 „KRAUTGÄRTEN UND MOOSBEETE“ und hält die Festsetzungen nicht ein. Das Gewächshaus entspricht nicht den Gestaltungsfestsetzungen. Die erforderliche Ausgleichsfläche ist nicht nachgewiesen. Die Abstandsflächenübernahmeerklärung des westlichen Nachbarn liegt vor.

 

Dem Vorhaben wurde in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 10.03.2015 das gemeindliche Einvernehmen unter Auflagen erteilt.

 

Mit Schreiben vom 25.11.2015 teilt das Landratsamt Aichach-Friedberg Frau Guido nun mit, dass die maximal zulässige Höhe von 4,00 m um 15 cm überschritten wird.

 

Im Bebauungsplan ist festgesetzt, dass die Höhe 4,00 m über Gelände nicht überschreiten darf. Die Höhe des Gebäudes über Gelände beträgt je nach Bezugspunkt zwischen 3,84 m und 4,25 m. Die mittlere Höhe lässt sich aufgrund des unebenen Geländes nur schwer bestimmen, dürfte aber im Bereich zwischen 4,10 und 4,15 m liegen. Für diese Überschreitung beantragt Frau Golde nun eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

 

Aus Sicht der Verwaltung kann diese geringfügige Überschreitung zugelassen werden.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                9

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                            0